Zum Inhalt springen

Ostschweiz Keine privaten Drohnen bei öffentlichen Anlässen

Wer bei einem Volksfest oder einem anderen öffentlichen Anlass eine private Drohne einsetzt, muss damit rechnen, dass ihn die Polizei zur Landung zwingt. Bei einem Absturz könnte Schaden entstehen oder Menschen verletzt werden. Es braucht deshalb ab dem 1. August eine Bewilligung vom Bund.

Audio
Mini-Drohnen haben in der Luft nichts zu suchen (03.07.2014)
01:07 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 7 Sekunden.

Wenn die Polizei in einer Situation davon ausgehen müsse, «dass eine gewisse Gefährdung besteht, wenn ein Flugobjekt über einer Menschenmenge fliegt, würden wir dafür sorgen, dass das Gerät landen muss», erklärt Gian Andrea Rezzoli, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen.

In einer Menschenmenge diejenige Person zu finden, welche die Drohne steuert, dürfte nicht immer einfach sein. In einem solchen Fall würde die Polizei das Gelände aber weiträumig absuchen. Im Kanton St. Gallen kam es bis jetzt noch nie zu einem Fall, bei dem die Polizei eine Drohne zur Landung zwingen musste.

Da es in der Stadt Zürich kürzlich zu zwei solchen Fällen gekommen ist, reagiert nun das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Auf den 1. August führt es für Drohnenflüge über Menschenmassen bei öffentlichen Anlässen eine Bewilligungspflicht ein.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel