Der Bundesrat hat den Kantonen Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau die Bewilligung für elektronische Wahlen bei den Nationalratswahlen verweigert. Diese Kantone hatten sich zu einem Consortium Vote électronique zusammengeschlossen.
Wie der Bundesrat schreibt, weist das System eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses auf. Sie kann zwar technisch behoben werden, aber nicht mehr rechtzeitig vor den Wahlen. Die Lücke wurde im Rahmen eines externen Audits gefunden. Zudem erfülle das System des Consortiums nicht alle seit dem 1. Juli zwingenden Anforderungen der Bundeskanzlei. Nach Angaben des Bundesrats trägt der Entscheid dem Prinzip «Sicherheit vor Tempo» Rechnung.
Unverständnis bei den Kantonen
Seit nunmehr sechs Jahren führten die Kantone erfolgreich Urnengänge mit E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer durch, teilten sie mit. Das System sei in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei weiterentwickelt worden. Doch habe es in letzter Zeit vermehrt Diskussionen gegeben.
Die Kantone teilten die Vorbehalte des Bundesrates nicht. Nun könnten gerade einmal vier Kantone E-Voting für Auslandschweizer anbieten - gleich viele wie 2011. Bei den Wahlen 2015 hätten das nach den Plänen des Bundesrates schon die Hälfte der Kantone tun sollen, so die Zurückgewiesenen.