Bis jetzt können Berufstätige im Kanton St. Gallen ihre Fahrkosten zum Arbeitsplatz vollumfänglich von den Steuern abziehen. Die Regierung will dies aber ändern: Im Rahmen des Sparpakets 2012 hat sie beschlossen, den Abzug künftig auf maximal 3000 Franken pro Jahr zu begrenzen. Für viele Pendler bringt diese Massnahme höhere Steuern mit sich.
Pendler sind auf ihre Fahrzeuge angewiesen
Für die St. Galler SVP geht dieser Schritt zu weit: Gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden von Radio SRF1 erklärte SVP-Fraktionschef Michael Götte am Samstag, dass viele Pendler insbesondere in den entlegenen und teils vom öffentlichen Verkehr nur schlecht erschlossenen Regionen – wie beispielsweise dem Toggenburg – auf ihr Fahrzeug angewiesen seien. Die SVP schlägt deshalb einen maximalen Abzug von 6000 Franken pro Jahr vor.
Kommission will Abzug von 3655 Franken
Auch für die vorberatende Kommission des Kantonsrates geht die Regierung zu weit: Die Kommission will deshalb einen Abzug in der Höhe eines Generalabonnements für Erwachsene, derzeit sind das 3655 Franken, zulassen.
Durch diese Anpassung reduzieren sich die Entlastungswirkungen für den Kanton um 2,5 Millionen Franken und jene für die Gemeinden um rund 2,8 Millionen Franken. Die gemäss der Botschaft zum Sparpaket II ausgewiesenen Entlastungswirkungen lassen sich aber dennoch erreichen.