300 bis 400 Betriebe im Kanton Thurgau beschäftigen im Sommer Saisonarbeiter aus dem EU-Raum. Oftmals sind es über Jahre hinweg die gleichen Personen. Meistens verfügten die Saisonarbeiter über Langzeitbewilligungen, sogenannte B-Bewilligungen.
Dies ist künftig nicht mehr uneingeschränkt möglich. Viele Bauern müssen auf Kurzzeitbewilligungen, die L-Bewilligungen, ausweichen, welche jährlich erneuert werden müssen. Für die Bauern bedeutet dies ein administrativer Mehraufwand.
«Für die L-Bewilligungen muss jedes Jahr auf der Gemeinde ein neues Gesuch gestellt werden», sagt Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes, «hinzu kommen beispielsweise die Verlängerung des Ausländerausweises oder die Verlängerung der Sozialversicherungen.» Ins Gewicht fällt dieser Mehraufwand vor allem bei grossen Gemüse- und Obstbaubetrieben, wo teilweise bis zu 150 Saisonarbeiter angestellt seien.