Zum Inhalt springen
Visiere auf einer Wiese
Legende: Oft dauert es lange, bis eine Überbauung realisiert ist. Zu lange, findet die St. Galler Regierung. Keystone

Ostschweiz Mehr Kompetenzen für Gemeinden

Die St. Galler Regierung hat das kantonale Planungs- und Baugesetz zum zweiten Mal überarbeitet. Das Ziel: Das Bauen im Kanton St. Gallen soll einfacher werden.

Die St. Galler Regierung schickt das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) zum zweiten Mal in die Vernehmlassung. Nach dem gescheiterten ersten Anlauf von 2012 wurden verschiedene strittige Regelungen angepasst oder fallengelassen. Unverändert sind die Ziele der Totalrevision: Der Kanton will das Bauen vereinfachen, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung fördern, und Natur und Heimat sollen geschützt werden.

Wichtige Leitplanken setzte das neue Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes, das 2013 vom Volk angenommen wurde - im Kanton St. Gallen mit 64 Prozent Zustimmung. Das RPG verlangt zum Beispiel die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen, die innere Verdichtung beim Bauen und den Schutz des Kulturlandes.

Regel-Katalog statt Nutzkörper

Weggefallen sind im neuen St. Galler PBG Neuerungen, die sich beim ersten Anlauf 2012 als politisch nicht mehrheitsfähig erwiesen. Dazu gehört laut Regierungsrat Willy Haag der «Nutzkörper», mit dem die Regierung die Regelbauvorschriften auf ein Minimum reduzieren wollte.

Neu sollen die Gemeinden aus einem Katalog von Regelbauvorschriften auswählen dürfen. Zwingend zu regeln sind nur noch Gebäudehöhe, Gebäude- und Grenzabstand. Weitere Vorschriften können sich die Gemeinden nach eigenem Ermessen aus dem Katalog aussuchen. Die Regelbauschriften wurden gestrafft und vereinheitlicht. Beibehalten wurde eine Mehrwertabschöpfung durch die öffentliche Hand bei der Einzonung von Bauland. Dabei will sich der Kanton auf das vom Bund vorgeschriebene Minimum beschränken.

Kaufrecht gegen Baulandhortung

Nötig ist laut Baudepartements-Generalsekretär Kurt Signer auch ein Instrument gegen die Baulandhortung: Das PBG sieht neu ein gesetzliches Kaufrecht für die Gemeinden vor, falls eingezontes Bauland während acht Jahren nicht überbaut wird. Die Bauverfahren sollen schneller ablaufen. Erreicht wird dies durch eine neue Fristenregelung: Gemäss dem revidierten Gesetz ist nur noch eine einmalige Nachfrist von 14 Tagen möglich.

Die Regierung will die Vorlage nach der Vernehmlassung im Verlauf dieses Jahres dem Kantonsrat unterbreiten. In Kraft treten wird das neue Planungs- und Baugesetz frühestens 2017.

Meistgelesene Artikel