Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung hätten intensiv und lange diskutiert bis entschieden worden sei, sagt Geschäftsleiter Jürg Heer gegenüber SRF 1. «Und nun soll Sterbehilfe erlaubt sein.»
Damit erfüllt das Pflegezentrum Linthgebiet, das von sieben Gemeinden aus der Region geführt wird, den Auftrag des Kantons, der die Betagtenheime aufgefordert hat, den Umgang mit Sterbehilfeorganisationen zu regeln.
Selbstbestimmung des Menschen akzeptieren
Die Regelung für den Umgang mit Sterbehilfe im Haus wird vom Verwaltungsrat bis Ende Jahr verabschiedet. Bisher hatten Sterbehilfeorganisationen keinen Zutritt. Das Heim begründet seinen Entscheid mit der Selbstbestimmung des Menschen, welche akzeptiert werden wolle. Primär aber solle der Wunsch nach Selbsttötung dank der Palliative care gar nicht erst aufkommen, so Jürg Heer weiter.
Das Zentrum Linthgebiet in Uznach betreut rund 70 Pflegebedürftige. In den letzten acht Jahren habe es zwei Fälle gegeben, so Heer, welche den Wunsch nach Sterbehilfe gehabt hätte und dann dafür das Heim verlassen mussten.