Der aus Bosnien-Herzegowina stammende, einschlägig vorbestrafte Familienvater steht am Mittwoch vor dem Kreisgericht Rheintal. Er wehrt sich gegen einen Strafbefehl, den er Ende 2015 erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn damals wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und mehrfacher Widerhandlung gegen das kantonale Volksschulgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer Busse von 1000 Franken.
Zudem wollte die Staatsanwaltschaft, dass das kantonale Migrationsamt einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschuldigten prüft. Weil der Familienvater den Strafbefehl anfocht, muss sich jetzt das Kreisgericht mit der Sache befassen. Das Gericht hatte die muslimischen Eltern bereits im März 2015 wegen gleicher Vorwürfe verurteilt. Sie hatten sich jeweils auf die Glaubensfreiheit berufen. In einem weiteren Prozess erhielt die Familie Ende 2015 vom Bundesgericht Recht: Der älteren Tochter wurde erlaubt, mit Kopftuch zur Schule zu gehen.