Die Vorstösse der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion für Kleidervorschriften an den Schulen wurden mit 85 sowie mit 74 Ja-Stimmen überwiesen. Die Regierung war einverstanden, wenn auch zum Teil mit geändertem Wortlaut.
Beim umstrittenen Kopftuch-Verbot an Schulen will sie warten, bis sich das Bundesgericht äussert.
Es entspreche heute einem öffentlichen Interesse, mit einem Gesetz «den Raum für Grundrechtsbegriffe in der Volksschule abzustecken», stellte die Regierung fest. Einschränkungen der Grundrechte müssten verhältnismässig sein, der Verfassung entsprechen und der sozialen Integration dienen. Die SVP wollte das Tragen von unziemlicher Bekleidung, demonstrativen Symbolen und Kopfbedeckungen verbieten. Die Regierung schlug eine Umformulierung vor, entsprechend der CVP-EVP-Motion: Sie wollte einen Auftrag für die Regelung von Kleiderfragen – aber nicht für Verbote. Der Rat überwies die Motion in diesem Sinn.
Nicht zwingend ein Burka-Verbot
Ja sagte der Kantonsrat auch zu einer Motion für ein Vermummungsverbot im öffentlichen Raum. Der SVP ging es dabei um ein Burka-Verbot, wie verschiedene Redner klarstellten. Der Rat schwächte die Motion auf Antrag der FDP-Fraktion deutlich ab. So müssen «die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Einschränkung der Grundrechte, insbesondere das Erfordernis der Verhältnismässigkeit» berücksichtigt werden. Justizdirektor Fredy Fässler sah im Motionsauftrag nicht eine zwingende Vorgabe für ein Burka-Verbot, wie er erklärte.
Vielmehr gehe es um eine Auslegeordnung. Die Regierung muss nun Vorschläge für eine Burka-Regelung im öffentlichen Raum zusammen mit den Kleidervorschriften für die Schule dem Kantonsrat vorlegen. Der Rat überwies die Motion gegen den Widerstand der Linken mit 84 zu 23 Stimmen.