Der Lehrplan für die St. Galler Volksschule muss nicht vom Kantonsrat genehmigt werden, sondern bleibt in der Kompetenz des Erziehungsrats und der Regierung. Der Kantonsrat lehnte am Dienstag eine Motion der SVP klar ab, die das Volksschulgesetz hatte ändern wollen.
Die SVP begründete ihre Motion damit, dass mit der Einführung des Lehrplans 21 bedeutende Änderungen anstünden. Dies rechtfertige einen Einbezug des Kantonsrats. Die übrigen Fraktionen teilten diese Haltung aber nicht.
Alles beim Alten
Auch die Regierung sprach sich in ihrer Stellungnahme gegen die Motion aus. Es gebe keinen plausiblen Grund, die Zuständigkeiten zu ändern. Heute wird der Lehrplan vom St. Galler Erziehungsrat erlassen und von der Regierung genehmigt.