Dies hat die Partei an ihrer Fraktionssitzung vom Wochenende formell beschlossen. Eine gesetzliche Gundlage sei nötig, da die Vergangenheit gezeigt habe, dass das Thema zu politisch sei, um es kommunal zu regeln, erklärt Fraktionspräsident Michael Götte gegenüber SRF 1.
Hintergrund für den Vorstoss ist das Hin und Her an einer Rheintaler Schule. Diese hatte zwei somalischen Mädchen zuerst verboten, mit einem Kopftuch in die Schule zu kommen. Dieses Verbot dann aber aufgrund des öffentlichen Drucks wieder rückgängig gemacht.
Dazu kommt laut Götte, dass auch eine nationale Regelung fehle und auch das Bundesgericht keinen abschliessenden Entscheid gefällt habe, zur Frage, ob Kopftücher an Schule erlaubt seien oder nicht.
Das Bundesgericht hatte im Juli in einem Thurgauer Fall entschieden, dass ein Kopftuchverbot gegen zwei muslimische Mädchen «unverhältnismässig» sei. In seiner Begründung aber zugleich darauf hingewiesen, dass auch die gesetzliche Grundlage für ein solches Verbot fehle.