Auf zahlreichen kantonalen Gebäuden sind in den letzten Jahren Solarstromanlagen installiert worden. Der Kanton hat diese Anlagen für Beiträge aus dem Topf der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) angemeldet. Dort gebe es aber lange Wartelisten, heisst es in einer Mitteilung. Zudem sei der Vergütungssatz kontinuierlich gesenkt worden.
Kleinere Anlagen machen das Rennen
Deshalb passt der Kanton sein Solarstrom-Konzept nun an. Weil in Zukunft mit weniger KEV-Vergütungen gerechnet werden müsse, werde die Wirtschaftlichkeit der Stromanlagen massgebend sein. In der bereits laufenden Ausführungsetappe bis 2017 werden deshalb nur noch kleinere Anlagen installiert.