Den Auftrag für die Anpassungen im Energienutzungsgesetz hatte der Grosse Rat im März 2011 - kurz nach der Atomkatastrophe in Fukushima - erteilt: Mit 101 zu 0 Stimmen war damals die Regierung beauftragt worden, ein «Konzept für einen
Thurgauer Strommix ohne Atomstrom» auszuarbeiten. 2012 wurde zudem eine Motion überwiesen, die verlangte, dass das Strom-Basisangebot, das den Konsumenten angeboten wird, aus erneuerbarer Energie - und nicht mehr hauptsächlich aus Atomstrom - bestehen soll. Die beiden Aufträge mündeten schliesslich in einen Gesetzesvorschlag der Regierung.
Vorlage ohne Förderabgabe
Allerdings wurde der Inhalt nach einer Vernehmlassung im Mai 2015 nochmals angepasst: Wegen der breiten Ablehnung verzichtete die Regierung sowohl auf eine Investitionsförderabgabe für zehn Jahre als auch auf Anpassungen bei den Einspeisebedingungen für Gemeinschaftsanlagen, die erneuerbare Elektrizität produzieren. Für den Gesetzesentwurf blieben damit noch zwei Massnahmen übrig: Die Festschreibung einer Vorbildfunktion der Elektrizitätsunternehmen sowie die Einführung des Basisangebots aus erneuerbarem Strom. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission hatte den Vorschlag unterstützt.
Für die Wasserkraft
Im Rat sprachen sich die Sprecher der Fraktionen von FDP und SVP gegen die Vorlage aus. Die anderen Parteien unterstützten die Vorlage mehrheitlich. Es gehe dabei auch um die Unterstützung der Wasserkraft, hiess es. FDP-Regierungsrat Kaspar Schläpfer erklärte, für die Umsetzung brauche es keine zusätzlichen staatlichen Ressourcen, es handle sich um eine schlanke Vorlage. Damit werde sanfter Druck auf die Energieversorger ausgeübt, damit sie ihr Basis-Stromprodukt veränderten. Der Grosse Rat trat mit 76 gegen 35 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurde dann der Gesetzesartikel über den Basis-Strom noch mit einer Präzisierung ergänzt: Die erneuerbare Energie soll nun, «bevorzugt aus Schweizer Produktion» stammen.