Erfasst würden im Gesetz neben der Geothermie und der Gasspeicherung auch die Grundlagen für die Erforschung und Gewinnung von Bodenschätzen. Hinzu kommen auch die Grundlagen für die Erstellung von Lagerinfrastrukturen sowie geologisch-geophysikalische Untersuchungen. Dies schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Gefährliche Substanzen verbieten
Das Gesetz regelt zudem die erforderlichen Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen. Fracking könne umweltfreundlich betrieben werden und im Sinne einer zukunftsorientierten Energiepolitik solle es nicht verboten werden, schreibt die Regierung.
Verbieten möchte der Regierungsrat jedoch die Verwendung von umweltgefährdenden Substanzen. Zudem darf das Fracking gemäss Gesetzesentwurf keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Wasserqualität haben.
Thurgau auf Fracking angewiesen
Die zuständige Regierungsrätin Carmen Haag verweist im Interview mit dem «Regionaljournal Ostschweiz» auf die Geothermie. Würde der Kanton Thurgau Fracking grundsätzlich verbieten, wäre dies das Ende der Geothermie. Der Kanton Thurgau setze aber auf Geothermie, um die Energiewende zu schaffen, so Haag.
Damit bei einem Geothermieprojekt das Wasser im Untergrund besser zirkulieren kann, werden die Gesteinsschichten aufgebrochen. In die Kritik kam Fracking vor allem im Zusammenhang mit der Erdgas- und Ölförderung, wo Chemikalien eingesetzt werden. Kritiker befürchteten, dass bei solchen Bohrungen der Bodensee oder das Grundwasser verseucht werden könnten.