Geklagt hatte der Verwaltungsratspräsident eines Thurgauer Unternehmens. Das Bundesgericht hatte in seinem am Montag veröffentlichten Urteil festgestellt, dass die Kantone bei der Kirchensteuer die Steuerhoheit hätten. Die Art und Weise, wie der Kanton Thurgau die Steuer erhebe, sei rechtskonform.
Keine Glaubensfreiheit für Firmen
Gemäss dem Lausanner Gericht könnten sich Unternehmen nicht auf die Glaubensfreiheit berufen. Dies aus dem einfachen Grund, weil Firmen keine Personen seien. Damit könnten sie auch nicht Träger der Glaubensfreiheit sein.