Das vom Veterinäramt des Kantons Thurgau ausgesprochene totale Tierhalteverbot gegen den Pferdehändler sei zwar rechtskräftig. Es soll aber nicht vollzogen werden, solange noch ein Verfahren vor Bundesgericht läuft.
Damit darf der Pferdehändler vorerst weiter Tiere halten, allerdings nur in beschränktem Umfang. Mitte 2013 hatten die Behörden dem Pferdehändler nämlich die Tierhaltung bereits teilweise verboten. Jenes Verbot ist gültig.
Zu wenig Platz
Unter anderem soll der Pferdehändler Stuten mit ihren Fohlen mit zu wenig Liegefläche gehalten haben. Weitere Stuten brachte er in einer Halle unter, in der sich die Tiere an herumstehenden Maschinen hätten verletzen können.
Ein Verfahren ist zurzeit noch hängig. Das Thurgauer Veterinäramt hatte nichts gegen eine Sistierung des Tierhalteverbots einzuwenden. Deshalb entschied das Bundesgericht jetzt, dass der Pferdehändler die Tierhaltung vorerst nicht vollständig aufgeben muss.