Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid mit dem politischen Hintergund der Umfahrung. Konkret: Es ist noch unklar welche Kantonstrassen in den nationalen Netzbeschluss aufgenommen werden und welche nicht. Zudem ist noch offen, ob es überhaupt einen Netzbeschluss geben wird.
Vor einem Entscheid möchte das Bundesgericht wissen, welche Projekte aufgenommen werden und welche nicht. Erst dann lohne es sich, den riesigen Aktenberg anzusehen und die Beschwerden zu behandeln.
Der Glarner Baudirektor Röbi Marti sieht im Entscheid Gutes. Denn mit diesem Beschluss zeige das Bundesgericht, dass die Aufnahme des Umfahrungsprojekts in den Netzbeschluss grundsätzlich möglich sei.
Schwierig sei aber, dass das Bundesgericht sagt, ein Projekt dürfe nicht zu lange in der Schwebe bleiben, so Röbi Marti weiter. Weil die Glarner Regierung das Umfahrungsprojekt bereits 2012 genehmigt hatte, müsste bis mindestens 2017 mit dem Bau begonnen werden, sonst muss das ganze Projekt von Neuem gestartet werden.
Als nächstes muss nun der Entscheid des Bundespralamentes betreffend Netzbeschluss abgewartet werden.