In der Schulordnung der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg ist die Empfehlung des Erziehungsrates festgeschrieben. Dieser Passus wird nun herausgestrichen. Dies hat der Schulrat entschieden.
Zwei somalische Mädchen waren vom Lehrer und der Schulleitung nach Hause geschickt worden, weil sie ein Kopftuch getragen hatten. Die Behörde machte dann aber eine Kehrtwende: Die Mädchen muslimischen Glaubens dürfen wieder mit Kopftuch in die Schule. Der Primarschulrat hat Zweifel, dass ein Kopftuchverbot zulässig ist, solange es keinen Entscheid des Bundesgerichts gibt. Ein Entscheid in einem ähnlichen Fall aus Bürglen im Thurgau ist ausstehend.
Liberale Haltung oder Verbot
Die SVP des Kantons St. Gallen fand es richtig, dass der Schulrat das Thema Kopftuchverbot über eine Empfehlung regelt, die Gemeinden also frei entscheiden können. Der Fall Au-Heerbrugg zeige aber, dass eine Umsetzung eines solchen Verbots als reine Empfehlung schwierig sei, meint Fraktionschef Michael Götte.
Im Fall der Stadt St. Gallen ist die Haltung pragmatisch: Laut Schulleiter Christian Crottogini ist das Tragen eines Kopftuches an Stadt St. Galler Schulen erlaubt, wenn es religiös begründet ist. Ähnlich würde dies FDP-Präsident Marc Mächler persönlich regeln. Eine Fraktionshaltung dazu gebe es derzeit noch nicht. Die CVP hingegen könnte sich eine konkrete gesetzliche Regelung vorstellen, zunächst brauche es jedoch den Entscheid des Bundesgerichts in der Angelegenheit, meint Parteipräsident Jörg Frei.