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Ostschweiz «Umsetzung der Empfehlung für ein Kopftuchverbot ist schwierig»

Nach der Kehrtwende der Primarschulbehörde Au-Heerbrugg wird ein Kopftuch-Verbot erneut Thema. Für die SVP des Kantons St. Gallen zeigt der jüngste Fall, dass die Umsetzung der reinen Empfehlung des kantonalen Erziehungsrates, jegliche Kopfbedeckung in den Schulen zu verbieten, schwierig sei.

In der Schulordnung der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg ist die Empfehlung des Erziehungsrates festgeschrieben. Dieser Passus wird nun herausgestrichen. Dies hat der Schulrat entschieden.

Zwei somalische Mädchen waren vom Lehrer und der Schulleitung nach Hause geschickt worden, weil sie ein Kopftuch getragen hatten. Die Behörde machte dann aber eine Kehrtwende: Die Mädchen muslimischen Glaubens dürfen wieder mit Kopftuch in die Schule. Der Primarschulrat hat Zweifel, dass ein Kopftuchverbot zulässig ist, solange es keinen Entscheid des Bundesgerichts gibt. Ein Entscheid in einem ähnlichen Fall aus Bürglen im Thurgau ist ausstehend.

Liberale Haltung oder Verbot

Die SVP des Kantons St. Gallen fand es richtig, dass der Schulrat das Thema Kopftuchverbot über eine Empfehlung regelt, die Gemeinden also frei entscheiden können. Der Fall Au-Heerbrugg zeige aber, dass eine Umsetzung eines solchen Verbots als reine Empfehlung schwierig sei, meint Fraktionschef Michael Götte.

Im Fall der Stadt St. Gallen ist die Haltung pragmatisch: Laut Schulleiter Christian Crottogini ist das Tragen eines Kopftuches an Stadt St. Galler Schulen erlaubt, wenn es religiös begründet ist. Ähnlich würde dies FDP-Präsident Marc Mächler persönlich regeln. Eine Fraktionshaltung dazu gebe es derzeit noch nicht. Die CVP hingegen könnte sich eine konkrete gesetzliche Regelung vorstellen, zunächst brauche es jedoch den Entscheid des Bundesgerichts in der Angelegenheit, meint Parteipräsident Jörg Frei.

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