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Ostschweiz Urteil Seeuferwege: Enteignungen müssen möglich sein

Der Seeuferweg von Rorschacherberg ist ein heisses Eisen. Private Grundbesitzer stemmen sich gegen einen durchgehenden Spazierweg. Die Gemeinde sucht seit langem nach einer Lösung. Ein Bundesgerichtsurteil könnte Bewegung in die Sache bringen.

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Enteignungen wären grundsätzlich möglich
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Ein Seeufer ist öffentlich und soll für die Bürger zugänglich sein. So steht es im Raumplanungsgesetz. In der Gemeinde Rorschacherberg harrt die klare Vorgabe aber einer Lösung. Zuletzt hatten die Bürger eine Steglösung vor dem Ufer an der Urne verworfen. Der Vorteil des Steges: Die Grundeigentümer, die bis ganz ans Ufer gebaut haben, hätten für den Spazierweg nicht enteignet werden müssen.

Kanton fühlt sich bestätigt

Enteigungen für einen Seeuferweg müssen möglich sein, so hat es das Bundesgericht diese Woche in einem Urteil zum Kanton Zürich festgehalten. «Das Urteil kommt für uns nicht überraschend», sagt Beat Hirs, Gemeindepräsident von Rorschacherberg. Die Gemeinde suche nach neuen Lösungen, die Enteignung sei aber nur eine Variante. Im Januar gebe es eine Befragung der Bevölkerung, in welche Richtung es gegen soll.

Der Kanton St. Gallen macht indes unmissverständlich klar, dass ein durchgehender Seeuferweg auch in Rorschacherberg umgesetzt werden müsse. «Natürlich gibt das Bundesgerichtsurteil neuen Aufwind für unsere Position», sagt Raumplaner Ueli Strauss.

Auch vom Verein «Rives publiques» wird Druck aufgebaut. Der Verein setzt sich in der ganzen Schweiz dafür ein, dass die Seeufer öffentlich zugänglich sind. Wie es auf Anfrage heisst, schliesst der Verein auch den Gang vor die Gerichte nicht aus, um den Seeuferweg von Rorschacherberg durchzusetzen - notfalls mit Enteigungen.

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