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Ostschweiz Was beim nächsten Mal anders laufen müsste

Das Neonazi-Konzert im Toggenburg bewegt die Gemüter. Nun gibt es Verbesserungsvorschläge aus der Politik. Ansätze gibt es bei den Bewilligungen von Gemeinden, der Polizeiarbeit und der Gesetzgebung zu Rassismus.

Bewilligungen der Gemeinden

Gemeinden sollen bei der Bewilligung von Anlässen die Zahl der Zuschauer festlegen. Das ist der Vorschlag von Max Lemmenmeier, dem Präsidenten der SP des Kantons St. Gallen. «Man kann in Verträgen die Besucherzahl festlegen, damit es Konsequenzen hat, wenn diese nicht eingehalten wird.»

Hintergrund des Vorschlags: Der Anlass im toggenburgischen Unterwasser wurde durch die Gemeinde bewilligt. Allerdings war die Rede von 600 bis 800 Besuchern – am Samstag trafen 5000 Besucher ein.

Ähnlich sieht es auch der Präsident der kantonalen St. Galler SVP, Walter Gartmann: Die Gemeinden müssten besser prüfen, wer hinter einer solchen Anfrage stecke.

Arbeit der Polizei

Die Polizei habe grundsätzlich die Mittel, um mit einem solchen Anlass umzugehen, sagt Walter Gartmann. «Bei einem Fussballmatch hat es manchmal 12'000 oder 13'000 Leute, die Polizei hat also die Möglichkeiten, um einzuschreiten.» Die Polizei habe aber unter den Umständen richtig reagiert, indem sie zwar vor Ort war, aber nicht eingegriffen habe.

Auch Max Lemmenmeier findet, die Polizei habe in ihrem beschränkten Spielraum richtig reagiert. Aber sie habe zu spät von dem Konzert erfahren und sei deshalb auch mit zu wenig Personal vor Ort gewesen.

Strafrechtsartikel zu Rassismus

Es sei für die Behörden und die Polizei teilweise schwierig abzuschätzen, wann sie eingreifen sollen oder müssen, sagt Nora Markwalder, Assistenzprofessorin für Strafrecht an der Universität St. Gallen. Das liege auch am Gesetzesartikel zu Rassismus, der teilweise schwammig formuliert sei. Hier sei es an der Politik oder den Gerichten, den Text selber oder dessen Auslegung zu konkretisieren.

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