Die neuesten Messungen an den Thurgauer Gewässern zeigen, dass die Wassermengen deutlich abgenommen hätten, teilte der Kanton Thurgau mit. Ein anhaltender Landregen sei weder in dieser noch in der nächsten Woche absehbar.
In dieser Situation habe der Fachstab Trockenheit entschieden, ein generelles Wasserentnahmeverbot in Erwägung zu ziehen. Das Verbot könnte frühestens nach der Publikation im Amtsblatt und damit am Freitag, dem 14. August, in Kraft treten. Betroffen sind alle Gewässer mit Ausnahme des Bodensees, des Untersees, des Seerheins sowie des Grund- und Quellwassers.
Eingeschränkt dadurch wären vor allem die Landwirte.