Die beiden Kantone Thurgau und Graubünden führen je eine psychiatrische Privatklinik auf ihrer Spitalliste, die beide stark nach Zürich ausgerichtet sind. Mit dem Eintrag in der Liste erhalten die zwei Kliniken einen kantonalen Leistungsauftrag und können rund die Hälfte der Rechnungen für den Aufenthalt eines Patienten dessen Wohnkanton zustellen.
Laut NZZ werfen Zürcher Privatkliniken den Ostschweizern vor, bewusst nur eine geringe Anzahl von 4 respektive 5 Betten in die Listen aufgenommen zu haben. Das bringt den beiden Privatkliniken - der Klinik Aadorf in Aadorf/TG und der Clinica Holistica in Susch/GR - aber grosse Vorteile, wenn es um ausserkantonale Patienten geht.
Sowohl das Bündner Gesundheitsamt wie auch der Generalsekretär des Thurgauer Gesundheitsdepartements weisen die Vorwürfe zurück. Die Kliniken würden real gebraucht. Man sehe sich daher auch nicht veranlasst, die Spitallisten zu ändern.