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Pädophiler Jugendleiter vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 25.04.2017.

Pädophilie-Prozess in Dietikon Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Freiheitsstrafe

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein 51-jähriger Mann musste sich am Dienstag wegen sexueller Nötigung und anderer Delikte vor dem Bezirksgericht Dietikon (ZH) verantworten.
  • Ihm werden massive Übergriffe auf mehrere 8- bis 15-jährige Knaben vorgeworfen.
  • Die Anklageschrift führt acht Knaben auf, die teils jahrelang immer wieder Opfer des Beschuldigten waren.
  • Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Beschuldigten.
  • Die Verteidigung verlangt hingegen 3 Jahre Haft für den 51-jährigen Mann.
  • Urteilseröffnung ist am 19. Mai.

Worum geht es beim Prozess vor dem Bezirksgericht Dietikon?

Es ist wohl der grösste Pädophilieprozess, den es je im Kanton Zürich gegeben hat. Einem heute 51-jährigen Mann wird vorgeworfen, sich an mehreren Knaben im Alter zwischen 8 und 15 Jahren sexuell vergangen zu haben. Die Ermittler fanden beim Angeklagten tausende kinderpornografische Bilder und Filme.

Er wurde im Januar 2015 festgenommen, nachdem ihn eines seiner Opfer angezeigt hatte. Der ehemalige Cevi-Leiter muss sich nun unter anderem wegen sexueller Nötigung, Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie vor Gericht verantworten.

Was wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor?

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. In der Anklageschrift führt sie acht Knaben auf, die teils jahrelang immer wieder Opfer des Beschuldigten waren. Die frühesten Übergriffe datieren aus dem Jahr 1994, die jüngsten von 2014.

Der Beschuldigte lud gemäss Anklage jeweils einen Buben zu sich nach Hause ein. Dort gab er seinem Opfer ein mit einem Schlafmittel präpariertes Süssgetränk und verging sich dann am schlafenden Kind. In anderen Fällen schaute er zusammen mit dem Knaben einen Spiel- oder Pornofilm an und verübte dabei die Übergriffe. Manchmal kiffte der Beschuldigte auch zusammen mit den Buben.

Die allermeisten Übergriffe erfolgten gemäss Anklage beim Beschuldigten zuhause in Dietikon und in Stallikon. Teilweise filmte der Mann sich und seine Opfer während der Taten. Für diese Taten fordert die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten.

Wie äussert sich die Verteidigung?

Sie verlangt ein deutlich tieferes Strafmass. Der Verteidiger plädierte auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Absitzen solle der Beschuldigte davon 27 Monate – gerade so viele Monate Untersuchungshaft hat er hinter sich.

Der Beschuldigte habe sich reuig gezeigt, habe seine Schuld zu weiten Teilen eingestanden. Zudem habe sich der 51-jährige ehemalige Cevi-Leiter nach seiner Verhaftung kooperativ verhalten.

Was sagte der Angeklagte vor Gericht?

Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten nicht abgestritten. Er könne sich nicht erklären, wie es soweit kommen konnte. Wie er vor dem Bezirksgericht sagte, wollte er wahrscheinlich seine sexuellen Bedürfnisse befriedigen und habe dafür vermutlich das Leid der Knaben in Kauf genommen. Er bedauere sein Handeln, sagte er, teilweise unter Tränen. Entschieden abgestritten hat der Angeklagte, dass er seine Opfer vor den Taten mit einem Betäubungs- oder Schlafmittel sedierte.

Wann ist mit dem Urteil zu rechnen?

Die Richter am Bezirksgericht Dietikon haben entschieden, das Urteil am 19. Mai zu veröffentlichen.

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