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Arbeitslos und krank? So sichern Sie sich ab!
Aus Espresso vom 07.07.2021. Bild: imago
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Arbeitslos und krank Kein Taggeld mehr: «Ich hatte Existenzängste»

Wer arbeitslos ist und krank, verliert nach 30 Tagen Ausfall in Folge den Anspruch auf eine Arbeitslosen-Entschädigung.

Ein 58-jähriger Familienvater aus Zürich hat eine gewaltige Pechsträhne. Zuerst wird seine Stelle bei einem Gastro-Zulieferer gestrichen. Grund: die Coronakrise. Dann erkrankt er auch noch selbst schwer an Corona – muss ins Spital und in eine Reha-Klinik. Und als wäre das nicht genug, stoppt die Arbeitslosenkasse nach 30 Tagen Krankheit das Taggeld.

Empfehlung: Sozialamt oder Taggeldversicherung

Nach diesen 30 Tagen habe er noch nicht gewusst, wie lange er noch vom Virus ausser Gefecht gesetzt bleiben würde. «Ich hatte Existenzängste», erinnert er sich im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Und es stellt sich ihm die bange Frage, woher fortan das Geld kommt, um seine Familie zu ernähren.

Bei der für ihn zuständigen Arbeitslosenkasse riet man ihm, sich beim Sozialamt zu melden. Das sei ihm übertrieben vorgekommen, nur zur Überbrückung. Als Alternative holte er deshalb eine Offerte für eine freiwillige Krankentaggeldversicherung ein. Und zwar bei jener Krankenkasse, bei der er in seinem früheren Job schon kollektiv versichert war. Als Einzellösung ist die Prämie aber um ein Vielfaches höher: «Ich hätte über 22'000 Franken pro Jahr bezahlen müssen», so der arbeitslose Familienvater.

Er habe sich deshalb bei der Arbeitslosenkasse noch nach möglichen Corona-Unterstützungsgeldern für Betroffene wie ihn erkundigt. Doch man beschied ihm, so eine Unterstützung gebe es nicht. Nach 30 Tagen Krankheit gebe es keine Taggelder mehr.

Das Gesetz lässt keinen Spielraum offen

Tatsächlich ist es im Arbeitslosenversicherungs-Gesetz klar festgelegt, wie lange ein Bezüger oder eine Bezügerin einer Arbeitslosenentschädigung innerhalb der zweijährigen Bezugsdauer Krankentaggelder erhält: Es sind maximal 44 Taggelder, aber höchstens 30 Tage am Stück.

Das Gesetz lasse keinen Spielraum offen, heisst es sowohl beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als auch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA). Die Arbeitslosenversicherung sei im System der Sozialversicherungen nicht zur Deckung des sozialen Risikos «Arbeitsunfähigkeit» und den damit verbundenen Erwerbsausfall zuständig, erklärt AWA-Mediensprecherin Lucie Hribal. Um Härtefälle zu vermeiden, habe man aber noch diese 30-Tage-Frist festgelegt.

Krankentaggeld-Versicherung: Kollektive Lösung?

Als anderweitige Taggeld-Quelle bietet sich die Möglichkeit an, eine individuelle Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Dies sei aber generell eine teure Lösung, sagt Felix Schneuwly vom Vergleichsdienst Comparis. Sein Tipp: Sich bei einem Verband oder einer Gewerkschaft nach einer Kollektiv-Lösung erkundigen. Dort seien die Prämien deutlich tiefer.

Arbeitsfähigkeit signalisieren

Und Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Uni St.Gallen empfiehlt Betroffenen, die nicht völlig ausser Gefecht sind, gegenüber der Arbeitslosenkasse zu signalisieren, dass man es auch unter den schwierigen Umständen zumindest versucht, sich zu bewerben und zu arbeiten. «Dann muss die Arbeitslosenversicherung wieder zahlen.»

Es brauche allerdings die Bestätigung einer Ärztin oder eines Arztes mit dem Vermerk «Für Arbeitsversuche arbeitsfähig». Und die Arbeitslosenkasse habe das Recht zu prüfen, ob das auch stimme oder nicht.

Jenem Familienvater aus Zürich geht es übrigens unterdessen wieder besser. Er kann sich weiter bewerben und die Arbeitslosenentschädigung kommt wieder. Es gibt allerdings eine finanzielle Lücke von etwa drei Wochen, für die er selbst aufkommen musste.

Unfall: Von der Suva abgedeckt ohne Zeitlimit

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Im Fall eines Unfalles ist die Situation für Arbeitslose etwas weniger ungemütlich, was das Taggeld betrifft. Die Unfallversicherung kenne nämlich keine im Voraus beschränkte Dauer für die Taggeldzahlung, schreibt die Suva, die ins Spiel kommt, wenn Arbeitslose einen Unfall melden. Sind die zwei Jahre um, in denen man Anspruch hat auf eine Arbeitslosenentschädigung, läuft die Deckung noch 31 Tage weiter. Dann haben Betroffene die Möglichkeit, eine sogenannte Abredeversicherung abzuschliessen – für maximal ein halbes Jahr. Das kostet 45 Franken pro Monat.

Espresso, 07.07.2021, 08:13 Uhr

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