- Hanftees, Schokolade oder Kaugummi mit CBD-Hanf oder auch Hanf-Öle. Viele dieser Produkte mit nicht berauschendem Cannabis sind nicht sicher.
- Zu diesem Schluss kommt der Verband der Kantonschemiker- und Kantonschemikerinnen (VKCS).
- Er hat im vergangenen Jahr 100 CBD-haltige Lebensmittel untersucht, die in der Schweiz verkauft wurden.
Von den untersuchten 100 Lebensmitteln wurden 85 beanstandet, wie der VKCS in einer Mitteilung schreibt. «Für 73 Produkte musste zum Schutze von Konsumentinnen und Konsumenten ein Abgabeverbot ausgesprochen werden. Für diese Produkte kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden – sie sind lebensmittelrechtlich ‹nicht sicher›.» 28 Produkte waren gesundheitsgefährdend, so dass Warenrückrufe angeordnet wurden.
Die Untersuchungsergebnisse mit einer Beanstandungsquote von 85 Prozent zeigen eine desolate Situation, in der die Marktakteure ihre Selbstkontrolle, zu der sie rechtlich verpflichtet sind, unzureichend oder gar nicht wahrnehmen
Kontrolliert wurden Nahrungsergänzungsmittel, Hanftees, sonstige Lebensmittel wie Kaugummis oder Schokolade und Produkte ohne klare Zuordnung, die aber dazu bestimmt sind, eingenommen zu werden – wie zum Beispiel CBD-Öle. Ziel der Kampagne sei die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit in Bezug auf die Zusammensetzung, insbesondere die Einhaltung der THC-Höchstwerte und unerlaubte CBD-Heilanpreisungen gewesen, heisst es in der Mitteilung.
Vor allem Produkte mit hohem CBD-Anteil betroffen
Produkte wie CBD-Öle, die Cannabisextrakte mit hohem CBD-Anteil enthalten, waren demnach am stärksten von Abgabeverboten betroffen: 43 der 46 analysierten Produkte. Die Abgabeverbote und Rückrufe mussten wegen zu hoher THC-Gehalte oder der Verwendung nicht bewilligter Hanfextrakte ausgesprochen werden.
In erster Linie seien nun die Inverkehrbringer gefordert, eine Verbesserung der Situation zu bewerkstelligen, schreibt der VKCS. An den kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sei es, dafür zu sorgen, dass dem Konsumentenschutz auch in Bezug auf Hanfprodukte Rechnung getragen werde.