Ein St. Galler Ehepaar liess sich beim Hausarzt die Covid-Impfungen verabreichen und wollte diese im Impfbüchlein eintragen lassen. Daraus wurde nichts: «Man sagte mir, der Kanton St. Gallen mache das nicht», erzählt der Ehemann dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Das wundert das Paar. Denn Verwandte und Bekannte berichten, dass der Eintrag in anderen Kantonen problemlos vorgenommen wurde.
St. Gallen hält Eintrag für nutzlos – andere Kantone nicht
Auf Nachfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» argumentiert der Kanton St. Gallen, man verzichte bewusst auf Einträge im gelben Impfbüchlein, um Ressourcen zu sparen und die Impfung nicht doppelt und dreifach zu dokumentieren. Zudem sei der Eintrag nutzlos: «Das gelbe Impfbüchlein ist kein offizielles Dokument, welches zum Beispiel zu einem Grenzübertritt ermächtigt – dafür wurde ja eben das nationale Impfzertifikat entwickelt.»
Grundsätzlich sollte jede Impfung im Büchlein dokumentiert werden.
In einem Punkt hat St. Gallen recht: Im gelben Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO ist einzig die Gelbfieberimpfung international geregelt.
Komisch aber: Andere grosse Kantone wie Zürich, Bern oder Luzern tragen die Impfungen problemlos ins Büchlein ein. Die drei genannten Kantone beurteilen den Nutzen anders. So sagt der Kanton Bern, es gebe schliesslich noch keinen international anerkannten Standard für das Covid-Impfzertifikat. «Zwar wird das Zertifikat in Europa gegenseitig anerkannt, was aber passiert in anderen Ländern?». Der Kanton Luzern ist gleicher Meinung und schreibt dazu: «So gesehen macht auch der Eintrag der Covid-19-Impfung in das gelbe Impfbüchlein Sinn.» Und auch der Kanton Zürich empfiehlt den Eintrag ins Impfbüchlein, denn: «Grundsätzlich sollte jede Impfung dokumentiert werden.» In diesen (und weiteren) Kantonen ist der Eintrag daher auch kostenlos.
Eintrag jetzt auch in St. Gallen möglich – aber nicht gratis
Inzwischen hat der Kanton St. Gallen eingesehen, dass es Personen gibt, die die Covid-Impfung im Büchlein registriert haben wollen. Bei verschiedenen Apotheken und Hausärzten kann man sie daher nachträglich eintragen lassen – gegen eine Gebühr. Leider verrät der Kanton St. Gallen nicht, wo solche Nachträge möglich sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.