Jenny Kalbermatter ist frustriert. Für ihr Kosmetikstudio Üszit in Susten wollte sie sich ein neues Gerät anschaffen. Sie entschied sich für «Hydra Facial One Carbon», ein Gerät, welches in der Gesichtsreinigung zur Anwendung kommt. Es reinigt die Poren und trägt Hautpartikel ab. Bei der Firma IPL Swiss, einem Schweizer Anbieter, wurde sie fündig. Der Schweizer Standort und die Logos von Swissmedic und TÜV Süd vermittelten einen kompetenten Eindruck.
Für das sonst 10'000 Franken teure Gerät erhielt sie 20% Rabatt bei Sofortbezahlung. Deshalb zahlte sie mehr als 8000 Franken ein. Doch am abgemachten Liefertermin tauchte niemand auf, obwohl die Firma ihr versicherte, dass das Gerät auf dem Weg sei. Auch der zweite Liefertermin wurde nicht eingehalten.
Gerät ohne Schulung
Mit einem Monat Verspätung lieferte IPL Swiss das Gerät und zahlte der Kundin 880 Franken zurück. Doch das Gerät kann sie noch nicht einsetzen.
Für den Betrieb fehlen ihr die richtigen Flüssigkeiten. Und ohne Schulung vor Ort will die Kosmetikerin nicht an Patientinnen arbeiten. In den darauffolgenden Monaten versucht sie immer wieder einen Schulungstermin zu vereinbaren. Zwei weitere Male hält sie sich Termine frei, doch erneut: niemand taucht auf. Dies bedeutet nebst dem Ärger auch Erwerbsausfall.
Verzögerung wegen Ansteckungsgefahr
Auf die Konfrontation von «Kassensturz» teilt die Firma mit, dass der erste Liefertermin aufgrund eines dringenden familiären Notfalls nicht eingehalten werden konnte. Der Kundin sagte man dies nicht. Weiter schreiben sie, dass sie die Schulung vor Ort wegen eines möglichen Covid-Ansteckungsrisikos nicht durchführen wollten. Dies wurde der Kosmetikerin jedoch erst nach Monaten mitgeteilt.
Im Zuge der Recherchen stellte sich zudem heraus, dass IPL Swiss die Logos von «Swissmedic» und «TÜV Süd» auf ihrer Homepage widerrechtlich verwendet hat.