- Der ehemalige Schweizer Tennisprofi Yves Allegro ist vom Strafgericht in Siders vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
- Er wurde aber wegen sexueller Nötigung vom Gericht zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Der 41-jährige Walliser, der heute als Trainer beim Tennisverband Swiss Tennis tätig ist, musste sich für Geschehnisse vor Gericht verantworten, die sich im Oktober 2014 in Tallinn in Estland zugetragen haben sollen.
Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz haben laut der Anklageschrift gemeinsam eine ausgiebige «Beizentour» unternommen. Allegro landete schliesslich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Anklage wollte vier Jahre Gefängnis
Die Frau sei wenigstens teilweise Opfer von alkoholbedingter Gewalt und Brutalität geworden. Zu diesem Schluss kam das Gericht. Sie sei zweifelsohne sexuell angegangen worden, ihr Trauma sei real. Weil allerdings nicht erwiesen sei, dass es zu einer Vergewaltigung gekommen sei, erfolge eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung.
Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. Die verschiedenen medizinischen Berichte würden bestätigen, dass es sich bei den Äusserungen der Klägerin «weder um eine Halluzination noch um eine Erfindung» handle. Für den Angeklagten spreche einzig, dass er keine Vorstrafen habe.
Allegro will das Urteil vor dem Kantonsgericht anfechten. Der prominente Angeklagte bezeichnete die Situation als «unbegreiflich» und versicherte, dass er unschuldig sei. «Ich war nie gewalttätig zu jemandem», betonte Allegro. Seine letzte Erinnerung sei gewesen, dass er einen Shot getrunken und sich dann auf die Tanzfläche gestürzt habe.
Entschuldigung per SMS
Am darauf folgenden Tag sollen sich weder Allegro noch die Österreicherin daran erinnert haben, was sich in jener Nacht zugetragen hat. Der Walliser entschuldigte sich bei der Frau via SMS für sein Verhalten, «das nichts mit jenem eines Gentlemans» zu tun habe.
Die Österreicherin gab 48 Stunden später an, dass sie sich Stück um Stück wieder an die Geschehnisse der Nacht erinnert habe. Sie gab den Kolleginnen und Kollegen ihrer Delegation an, möglicherweise Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. So habe sie starke Schmerzen verspürt und auf ihrem Körper blaue Flecken entdeckt.
Die Gerichtsverhandlung fand unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So durften keine Zuschauerinnen und Zuschauer dem Prozess beiwohnen. Lediglich Pressevertreter waren zugelassen.