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Ferienplanung trotz Corona
Aus Kassensturz vom 11.05.2021.
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Ferienplanung trotz Corona Was taugen die Sorglospakete von Reiseanbietern?

«Kassensturz» hat sich verschiedene Szenarien angeschaut. Fazit: Auch das beste Angebot deckt nicht alle Risiken.

Viele Menschen zieht es jetzt wieder in die Ferne, sie möchten wieder einmal Meer, Sonne und Strand geniessen. Doch wegen Corona gestaltet sich die Ferienplanung nach wie vor schwierig.

Haben Sie eine rechtliche Frage zur Reiseplanung?

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Dann nutzen Sie jetzt die Gelegenheit: Im «Kassensturz»-Expertenchat stehen Ihnen zwei Reiserechts-Spezialisten und die «Kassensturz»-Rechtsexpertin zur Verfügung. Der Chat dauert bis 22.30 Uhr. Weiter

Die Reiseveranstalter bieten deshalb sogenannte «Rundum-Sorglospakete» an. Können wir damit wirklich sorgenfrei Sommerferien buchen? «Kassensturz» hat sich die Angebote von vier grossen Schweizer Reiseanbietern anhand von verschiedenen Szenarien angeschaut.

Allgemein gilt: Nicht bei allen Veranstaltern wird vor der Buchung angezeigt, ob das Sorglospaket auch für die gewünschte Reise gilt. Reiserechts-Experte Reto Ineichen betont daher: «Wichtig ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in einem Streitfall beweisen können, welche Vertragsbedingungen vereinbart wurden. Die Abmachungen müssen klar dokumentiert sein, schriftlich, per Mail oder per Printscreen.»

Szenario 1: Ich möchte die gebuchte Reise nicht antreten

Die Zahlen im Ferienland steigen, eine Impfung ist nicht rechtzeitig möglich. Ich könnte zwar verreisen, möchte aber nicht. Bis wann kann ich meine Reise stornieren oder umbuchen?

In den Paketen von Kuoni / Helvetic Tours und ITS Coop Travel lassen sich Reisen bis 14 Tage vor der Abreise ohne spezifische Gründe stornieren oder umbuchen. Bei Hotelplan bis 21 Tage vor Abreise. Bei TUI kommt es auf die Fluggesellschaft an: 21 Tage bei Flügen mit Edelweiss, ansonsten 14 Tage.

Hotelplan und TUI zahlen bei einer Stornierung den gesamten Betrag zurück. Das ist nicht immer der Fall: Bei ITS Coop Travel kostet eine Rückerstattung 100 Franken Gebühr. Wer einen Gutschein akzeptiert, muss die Gebühr nicht bezahlen. Bei Kuoni / Helvetic Tours kostet eine aufwändigere Beratung 80 Franken. Diese erhält man bei einer Stornierung nicht zurück.

Szenario 2: Das Ferienland ist auf der BAG-Liste der Risikoländer

Gehört mein Reiseziel zu den Risikoländern, muss ich bei der Rückkehr in die Schweiz zehn Tage in Quarantäne. Was, wenn ein Land kurz vor der Abreise auf die Liste kommt?

Hier sind die Pakete der Reiseveranstalter grosszügig: Bei Kuoni / Helvetic Tours, TUI und Hotelplan können Reisende bis 24 Stunden vor der Abreise stornieren oder umbuchen, wenn das Zielland auf die Quarantäneliste kommt. Bei ITS Coop Travel sogar bis am Vortag der Abreise, auch wenn weniger als 24 Stunden bis zur Abreise verbleiben.

Die Pakete von ITS Coop Travel, TUI und Kuoni / Helvetic Tours sind auch für Länder gültig, die zum Buchungszeitpunkt auf der Quarantäneliste stehen. Bei Hotelplan grundsätzlich nicht, jedoch gibt es für zehn beliebte Feriendestinationen wie Italien oder Zypern eine Ausnahme.

Hinweis von Reiserechts-Experte Reto Ineichen: «Ist das Ferienland bei meiner Rückkehr immer noch auf der Liste der Risikoländer, muss ich zehn Tage in Quarantäne. Dann kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigern, weil mir bei der Buchung bewusst war, dass es sich um ein Risikoland handelt.»

Weitere Szenarien

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Was, wenn man kurz vor der Reise an Corona erkrankt? Dieses und weitere Beispiele finden Sie hier.

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Studiogespräch mit Gabriela Baumgartner, Rechtsexpertin «Kassensturz/Espresso»
Aus Kassensturz vom 11.05.2021.
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Kassensturz, 11.05.2021, 21:05 Uhr

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