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Feuchtfröhliche Flussfahrt Gummiböötler dürfen zur Flasche greifen

  • Feuchtfröhliche Ausflüge auf dem Gummiboot sollen in Zukunft erlaubt sein.
  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will die Promillegrenze auf kleineren Booten aufheben.
  • Bis dato gelten hier grundsätzlich die gleichen Regeln wie auf allen anderen Schiffen.

Paddel, Sonnencrème und Bierdose gehören schon heute für viele Gummiboot-Freunde auf Aare oder Limmat zur Standardausrüstung. Die geltenden Vorschriften lassen sich so nur schwerlich durchsetzen. Das Parlament hat den Bundesrat deshalb ermächtigt, für kleine Schlauch- und Strandboote Ausnahmen zu machen.

Diese setzt das BAV nun mit einer Verordnungsänderung um. Von solchen Booten gehe eine geringere Gefährdung aus als von grösseren und motorisierten Schiffen, heisst es in einer Mitteilung.

Für folgende Boote gilt die Ausnahmeregelung:

  • Schiffe, die kürzer als 2,5 Meter sind
  • Paddelboote
  • Rennruderboote
  • Strandboote
  • Windsurf- und Kiteboards
  • Nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Meter

Doch wer sich nun auf eine feuchtfröhliche Bootsfahrt freut, muss aufpassen: Die Ausnahmen werden voraussichtlich erst 2020 eingeführt.

Feuerlöscher-Pflicht auf Motorbooten

Bootsfahrer müssen sich noch auf weitere Änderungen gefasst machen. So sollen Kanus und Kajaks künftig mit einem Motor ausgerüstet werden dürfen. Weiter müssen alle motorisierten Schiffe innerhalb von fünf Jahren mit einem Feuerlöscher ausgestattet werden.

Die Verordnungsänderung konkretisiert auch die geänderten Vorschriften für Alkoholtests. Die Fahrtätigkeit von Schiffsführern soll zukünftig – wie im Strassenverkehr – mit der Atemalkoholprobe überprüft werden können. Eine Blutprobe ist nicht mehr notwendig.

Die Vorschläge des Bundes gehen nun in die Vernehmlassung.

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