Nach dem verregneten Mai soll es nun endlich aufwärts gehen mit dem Wetter. Und damit auch mit vielen Drohnen. Hobby-Pilotinnen und -Piloten nehmen ihr Fluggerät heraus, um damit Luftaufnahmen zu machen.
Doch insbesondere in Wohnquartieren ist das Fliegen mit Drohnen heikel, denn schnell sind Persönlichkeitsrechte der Nachbarinnen und Nachbarn verletzt. Verboten ist der Betrieb von Drohnen in bzw. über gesperrten Naturschutzgebieten.
- Informieren Sie die Nachbarschaft, wenn Sie für Fotos oder Filmaufnahmen Ihre Drohne über dem Wohnquartier steigen lassen wollen. Stellen Sie sicher, dass Sie wirklich nur Ihr Grundstück filmen oder fotografieren.
- Wenn Personen auf Ihren Aufnahmen erkennbar sind, benötigen Sie die Zustimmung dieser Personen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Aufnahmen speichern oder nicht.
- Über private Grundstücke oder entlang von Gebäuden mit Fenstern dürfen Sie nur mit der Einwilligung der Eigentümer bzw. der auf dem Grundstück anwesenden Personen fliegen.
- Fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen oder über Naturschutzgebiete. Einschränkungen gibt es auch für den Betrieb von Drohnen in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen. Die Drohnenkarte des Bundes gibt Auskunft.
- Lesen Sie die Empfehlungen und Bestimmunen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und des Bundesamts für Zivilluftfahrt.
Der Nachbar eines Hörers des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hat kürzlich seine Drohne steigen lassen, um Luftaufnahmen seines Grundstücks zu machen. Der Hörer möchte wissen, welche gesetzlichen Grundlagen in solchen Fällen gelten: «Denn wer kann schon kontrollieren, was da wirklich gefilmt und fotografiert wird.»
«Fliegen Sie nicht, ohne zu fragen»
Der Mann hat Recht. Drohnen sind heute oft mit guten Kameras ausgestattet, die teilweise 360-Grad-Aufnahmen machen können. Da sind schnell Details auf Nachbars Grundstück oder gar die Nachbarn selbst gut zu erkennen. Und da wird es heikel.
Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) rät denn auch: «Wer in einem Wohnquartier sein eigenes Haus filmen oder fotografieren möchte, soll doch vorab die Nachbarn informieren.» Man könne ja bei der Gelegenheit auch gleich fragen, ob auch die Nachbarn Bilder von ihrem Haus haben möchten. Denn gerade, wenn private Details oder Personen erkennbar seien, sei schnell die Privatsphäre der Nachbarn verletzt.
Immer mit Sichtkontakt zur Drohne fliegen
Unabhängig davon, ob nun das eigene Haus oder die umliegende Landschaft gefilmt wird: Beim Fliegen mit Drohnen gilt es, gewisse Regeln zu beachten. So muss der Pilot oder die Pilotin immer Sichtkontakt zur Drohne haben. Auf dem Handbildschirm mitverfolgen, wo die Drohne sich gerade befindet, ist nicht gestattet.
Tabu sind auch Menschenansammlungen: «Wer näher als 100 Meter an eine grössere Gruppe von Menschen heranfliegt oder über eine solche Ansammlung hinweg fliegt, macht sich strafbar», sagt Urs Holderegger.
Hinter diesem Verbot stehen Sicherheitsüberlegungen. Denn je grösser die Menschenansammlung und je dichter die Menschen beieinander stehen, desto grösser ist das Risiko, dass bei einem Absturz der Drohne jemand verletzt wird.