Die Schlammschlacht hat ein Ende: Mit dem Urteil vom Donnerstag gelingt es Herzogin Meghan nicht nur, die fortwährende Ausbreitung von Details aus dem Streit mit ihrem Vater zu beenden. Das Gericht gibt ihr mit ihrer Klage gegen die «Mail on Sunday» auch noch fast auf ganzer Linie Recht.
Geklagt hatte Herzogin Meghan (39) wegen der teilweisen Veröffentlichung eines handgeschriebenen Briefs an ihren Vater. Sie machte unter anderem Verletzungen ihres Persönlichkeits- und Urheberrechts geltend und forderte Schadenersatz. In beiden Punkten sah der Richter die Argumente von Meghans Anwälten als so überzeugend an, dass er einwilligte, auf ein Hauptverfahren mit Zeugenaussagen zu verzichten.
«Mail on Sunday» erwägt Berufung
«Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden», hiess es in der Entscheidung des Gerichts am Donnerstag. Die Zeitung habe darin eingegriffen.
Meghan zeigte sich erleichtert über das Urteil. Sie sei dankbar, dass der Verlag und die Zeitung nun für ihre «illegalen und menschenverachtenden Praktiken» zur Rechenschaft gezogen würden, hiess es in einer Mitteilung. Ein Sprecher des Verlags der «Mail on Sunday» zeigte sich indes überrascht und enttäuscht von dem Urteil. Man werde in Erwägung ziehen, Berufung dagegen einzulegen.
Über Schadenersatz wird später entschieden
Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht über die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung des Briefs beeinträchtigt wurden. Es müsse noch geklärt werden, ob Meghan alleinige Urheberin des Briefes war. Das Schreiben war von der Presseabteilung des Palasts redigiert worden. Zu dieser Frage sowie zu der Höhe des Schadenersatzes, der Meghan zusteht, soll es eine weitere Anhörung am 2. März geben.
Mit ihrem Vater Thomas Markle liegt Meghan seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (36) im Frühjahr 2018 im Clinch. Den handgeschriebenen Brief Meghans hatte der Senior selbst an die Journalisten der «Mail on Sunday» gegeben. Er habe damit sein öffentliches Image rehabilitieren wollen, begründete er den Schritt.