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Asterix auf der Hochpreisinsel
Aus Espresso vom 03.11.2021. Bild: SRF
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Grosse Preisunterschiede CH-EU Asterix auf der Hochpreisinsel

Beim neusten Asterix-Band ist es wieder besonders deutlich: Der Preisaufschlag bei uns ist riesig im Vergleich zur EU.

Weil der Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» in Kreuzlingen lebt, ist es für ihn nach Konstanz ein Katzensprung. Schon seit langem hat er sich angewöhnt, für Zeitschriften und Fachmagazine auf die deutsche Seite zu gehen. Zu gross sind die Preisunterschiede. Für sich und seine Enkel hat er an einem Konstanzer Kiosk den neuesten Asterix gekauft. «Asterix und der Greif» heisst er, und er hat dafür sechs Euro 90 bezahlt.

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Asterixbuch: Reaktionen und kreative Ideen zum Schweiz-Zuschlag
aus Espresso vom 04.11.2021. Bild: Keystone
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Schweiz-Zuschlag ist keine Seltenheit

Klein auf der Rückseite aufgedruckt sind auch die Preise für die Nachbarländer. Und da steht schwarz auf weiss für die Schweiz: 13 Franken. «Ich finde das eine Schweinerei gegenüber den anderen Schweizern, welche nicht wie ich die Möglichkeit haben, nach Deutschland zu kommen», sagt der Mann. Für ihn sei es zwar schön, denn mit dem gesparten Geld reiche es noch für Kaffee und Kuchen.

Preisaufschlag auf Rückseite des Magazins erkennbar
Legende: Preisaufschlag klar ersichtlich SRF
Auch nach Jahren staune ich noch über die Schamlosigkeit gewisser Unternehmen. Aus Profitgründen entscheiden diese Firmen, dass sie Produkte in der Schweiz deutlich teurer verkaufen.
Autor: Sara Stalder Konsumentenschutz

Das sei wieder einmal ein krasses Beispiel, wie ein Verlag einen sogenannten Schweiz-Zuschlag vorschreibe, erklärt Konsumentenschützerin Sara Stalder: «Auch nach Jahren staune ich noch über die Schamlosigkeit gewisser Unternehmen. Aus Profitgründen entscheiden diese Firmen, dass sie Produkte in der Schweiz deutlich teurer verkaufen.» Gerade bei Zeitschriften sehen Konsumentinnen und Konsumenten den ungerechtfertigten Zuschlag, weil er auf dem Produkt aufgedruckt ist. Anders sei es bei Kleidern oder Schuhen, aber auch bei Haushaltgeräten, wo uns der Preisunterschied weniger bewusst sei, weil die Preise nicht transparent seien, sagt die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.

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Gesetzesänderung ist im Gange

Eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Kartellgesetzes soll solch ungerechtfertigte Preisunterschiede ab dem nächsten Jahr unterbinden.  Das bedeutet auch, dass bei Online-Käufen das sogenannte Geoblocking verboten wird, also dass Schweizer Kundinnen von ausländischen Seiten auf Schweizer Seiten umgeleitet werden mit entsprechend hohen Preisen. Konsumenten sollten die Gesetzesänderung deutlich merken im Portemonnaie.

Wir werden auch von günstigeren Dienstleistungen profitieren, welche im Ausland angeboten werden. Also von Reisen, Veranstaltungen, Autovermietungen.
Autor: Sara Stalder Konsumentenschutz

Laut einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz werden wir deutlich tiefere Preise bei Pflegeprodukten und Kleidern haben. Noch mehr schenken aber laut Studie Anpassungen bei Produkten für Innenausstattung ein wie etwa Duschen, WC, Kühlschränke, etc.  Und Sara Stalder ergänzt: «Wir werden auch von günstigeren Dienstleistungen profitieren, welche im Ausland angeboten werden. Also von Reisen, Veranstaltungen, Autovermietungen. Denn da müssen nun dieselben Bedingungen auch für Schweizer Kunden gelten, wie für Einheimische.»

Konsumentinnen und Konsumenten können selber aktiv werden

Dass die Preise nicht bei allen Produkten automatisch auf den 1.1.2022 angepasst werden, ist zu erwarten. Konsumentinnen und Konsumenten können aber selbst aktiv werden, wenn ihnen wieder besonders stossende Preisunterschiede auffallen. Laut Sara Stalder gibt es dafür verschiede Wege: «Man könnte sich direkt an die Wettbewerbskommission wenden und eine entsprechende Anzeige machen. Aber auch wir von der Stiftung für Konsumentenschutz werden uns um jeden Hinweis kümmern, den wir bekommen und gegebenenfalls eine Anzeige machen bei der Weko.»

Bei Verstössen gegen das Verbot von Geoblocking ist es etwas komplizierter, da müsste man den zivilrechtlichen Weg einschlagen. Entsprechend rät die Konsumentenschützerin in diesem Fall, sich direkt an ihre Stiftung zu wenden, damit diese aktiv werden könnte.

Espresso, 03.11.21, 08:13 Uhr

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