- Der dänische Erfinder Peter Madsen bestreitet sämtliche Vorwürfe, die derzeit in Kopenhagen vor Gericht verhandelt werden.
- Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders und fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung wegen Mordes und Missbrauchs.
- Madsen soll die schwedische Journalistin Kim Wall gefoltert und ermordet haben.
Die Beurteilung von Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwältin von Madsen gehen weit auseinander. Nicht nur den Mord- und Foltervorwurf weist der Angeklagte und seine Rechtsvertretung von sich. Auch zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs plädiere er auf unschuldig, sagte seine Anwältin vor Gericht in Kopenhagen.
Getötet nein, zerstückelt ja
Zum Prozessauftakt bekannte sich Madsen lediglich schuldig, die Leiche der jungen Frau zerteilt und über Bord geworfen zu haben. Die 30-Jährige sei durch einen Unfall an Bord seines U-Boots gestorben.
Zum Ablauf präsentierte er der Polizei verschiedene Versionen: Die junge Frau habe einen schweren Lukendeckel auf den Kopf bekommen, sagte er zunächst. Dann behauptete er, sie sei im Inneren des Bootes erstickt.
Für immer wegsperren
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Madsen einen Mord an Bord des U-Bootes plante. Er habe eine Säge, Messer und spitze Schraubenzieher mitgenommen. Dann habe er die junge Frau gefesselt, gefoltert, auf sie eingestochen und sie schwer am Unterleib verletzt. Die Anklage lautet deshalb auf Mord und Missbrauch. Gefordert werden eine lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung.
Mögliche Motive für die Tat sind in der Anklageschrift keine enthalten. Wall hatte Madsen am 10. August vergangenen Jahres auf dessen U-Boot besucht, um ein Interview mit ihm zu führen. Einen Tag später sank das U-Boot in der Köge-Bucht vor Kopenhagen, Madsen wurde gerettet. Teile von Walls Leiche wurden später im Meer entdeckt, sie wiesen Schnitt- und Stichverletzungen auf.
Lebe übrigens noch – aber wir gehen runter.
Zum Prozessauftakt ist dem Gericht eine SMS gezeigt worden. Sie stammt von der Getöteten und war an deren Freund adressiert. «Lebe übrigens noch - aber wir gehen runter. Ich liebe dich!!!!!» Die SMS erreichte den Freund am Abend des 10. August auf Englisch.
Etwa eine Viertelstunde danach sei ihr Telefon noch einmal kurz ins Internet gegangen. Das sei das letzte Lebenszeichen der 30-Jährigen gewesen, sagte der Staatsanwalt.
In dem Prozess sollen 37 Zeugen gehört werden. Das Urteil wird für den 25. April erwartet. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.