«Das ist nicht fair!», sagt der Post-Kunde gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Bei einem Online-Händler in Deutschland bestellte er eine LED-Lampe für 20 Euro. Der Händler deklarierte auf dem Paket jedoch versehentlich einen Warenwert von umgerechnet rund 70 Franken. Beim Zoll wurden dem Post-Kunden folglich 20 Franken an Gebühren und Mehrwertsteuer verrechnet. Bei korrekter Deklaration wäre die Sendung von allen Abgaben befreit gewesen, denn erst ab einem Warenwert von 65 Franken (inkl. Versandkosten bei Steuersatz 7.7%) fallen beim Zoll Gebühren an.
Rückerstattung lohnt sich nicht immer
Der Post-Kunde meldete den Fehler umgehend bei der Schweizerischen Post und forderte eine Rückerstattung der Abgaben. Doch das lohnt sich nicht. Eine Rückerstattung der Gebühren sei zwar grundsätzlich möglich, heisst es bei der Post. Für den Aufwand der nachträglichen Korrektur bei der Zollverwaltung müsste der Post-Kunde jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 40 Franken bezahlen.
Auch bei anderen Versanddienstleistern ist so eine Rückerstattung nicht kostenlos: DHL verlangt eine Bearbeitungsgebühr von 30 Franken, bei UPS variieren die Gebühren je nach Paket, wie es auf Anfrage von «Espresso» heisst.
Der Empfänger muss bezahlen
Für den Postkunden ist es unverständlich, dass er als Empfänger die Bearbeitungsgebühr bezahlen muss – und nicht der Versender. Die Schweizerische Post verweist diesbezüglich auf die Vorgaben des Weltpostverbandes. Diese sehen vor, dass der Versender im Ausland lediglich die Versand- und Versicherungskosten bei der Aufgabe der Sendung bezahlt. Der Empfänger in der Schweiz wiederum übernimmt die Kosten ab Grenzübertritt, somit also auch die Dienstleistungsgebühren bei der Verzollung und die Einfuhrsteuer.
Handelt es sich offensichtlich um einen Fehler des Versenders, rät die Post, mit dem Versender direkt Kontakt aufzunehmen und eine Rückerstattung oder eine Gutschrift anzufragen.