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Bild 1 von 9. Mercedes so weit das Auge reicht: Die Schweizer Staatskarossen beim Staatsbesuch des deutschen Bundespräsidenten, aufgenommen im August 1982. Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 9. Bundeskanzlerin Corina Casanova hat sich für den Typ Mercedes S 450 4 Matic entschieden. Bildquelle: Keystone.
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Bild 3 von 9. Bald-Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga braust ebenfalls mit einem Mercedes S 400 Hybrid zu ihren Terminen. Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 9. VBS-Chef Ueli Maurer fährt auch den Mercedes S 350 4 Matic. Dieser scheint besonders beliebt zu sein bei den männlichen Vertretern der Regierung. Bildquelle: Keystone.
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Bild 5 von 9. Denn auch Bundespräsident Didier Burkhalter und... Bildquelle: Keystone.
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Bild 6 von 9. ...Innenminister Alain Berset setzt ebenfalls auf dieses Modell. Bildquelle: Keystone.
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Bild 7 von 9. Immerhin noch zwei Regierungsvertreter haben den Audi A8 L Quattro zu ihrem Repräsentationsfahrzeug erkoren. Bildquelle: zvg/Audi.
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Bild 8 von 9. Ladies first: Es sind dies Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf... Bildquelle: Keystone.
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Bild 9 von 9. ... und last but not least der Chef des Volkswirtschaftsdepartements, Johann Schneider-Ammann. Bildquelle: Keystone.
Verkehrs- und Umweltministerin Doris Leuthard ist stolze Besitzerin eines Tesla S. Der Sportwagen aus Kalifornien ist das erste Elektroauto der Oberklasse, das autobahntauglich ist.
Pünktlich zur Energiedebatte im Parlament hat Leuthard ihren neuen Sportflitzer erhalten. Das Uvek publizierte ein Bild auf Twitter. Und hat damit in den sozialen Medien viele Kommentare ausgelöst. Die einen fanden es zu teuer, andere lobten es als Zeichen für den Umweltschutz.
Alle vier Jahre einen neuen Mercedes
Bisher bestand die Fahrzeugflotte der Bundesräte vor allem aus Mercedes‘. Jeder Bundesrat hat ein Anrecht auf ein Repräsentationsfahrzeug sowie ein Dienstfahrzeug für den persönlichen Gebrauch. Marke und Ausführung dürfen die Minister selber wählen – bei einer Preislimite von rund 100‘000 Franken.
Dazu haben die Regierungsmitglieder noch Anspruch auf einen Chauffeur. Die Autos dürfen alle vier Jahre oder nach 100‘000 gefahrenen Kilometern ausgewechselt werden. Die Fahrzeuge bleiben jedoch im Besitz des Bundes.