Heute entscheidet ein Gericht in Frankreich über einen ungewöhnlichen Fall: Darüber nämlich, ob das Computergame «Call of Duty: Black Ops 2» des Publishers «Activision» die Ehre des 2002 getöteten angolanischen Rebellenführers Jonas Savimbi verletzt.
Der Mann namens Jonas Savimbi ruft im Spiel zum Kampf auf. Die Spielfigur sieht dem echten Jonas Savimbi täuschend ähnlich: Gross und kräftig, in Kampfuniform mit Beret auf dem Kopf, mit schwarzem Vollbart und breiter Nase.
Der Savimbi im Game spricht zudem dasselbe Englisch wie der echte. Nur kannte der auch leisere Töne, wie aus einem Interview der Sendung «Rundschau» vom Schweizer Fernsehen von 1988, hervorgeht: Für das vom Bürgerkrieg geplagte Angola gebe es keine militärische Lösung, meinte Savimbi damals. Im Game sieht das anders aus. In einer Szene, die Ende der 1980er Jahre spielt, schreckt der Rebellenführer auch nicht davor zurück, einen Gegner selbst mit der Machete zu töten.
Kinder Savimbis klagen
Drei Kinder Savimbis haben deshalb gegen die Macher des Games geklagt. Ihr Vater werde als gewaltverherrlichender Barbar dargestellt, was nichts mit der Realität zu tun habe. Sie verlangen deshalb von «Activision» eine Million Euro Schadenersatz.
Die Anwälte der Firma halten dagegen, die Darstellung Savimbis sei im Vergleich zur Realität noch schmeichelhaft. Kriegsverbrechen des umstrittenen Rebellenführers seinen mehrfach dokumentiert.
Reale Personen in Computergames sind problematisch
Die Verwendung real existierender Personen in Computergames hat schon mehrmals zu Klagen geführt. Etwa das Auftauchen des Zweit-Weltkrieg-Generals George Patton im Strategiespiel «History Legends of War».
Auf ein Urteil wartet auch die Schauspielerin Lindsay Lohan. Sie hat geklagt, weil sie der Meinung ist, die Figur der Lacey Jonas im Game «Grand Theft Auto 5» sei nach ihr gestaltet und verletze ihre Persönlichkeitsrechte.
Und auch «Call of Duty: Black Ops 2» ist schon einmal ins Visier der Justiz geraten. Der ehemalige Diktator Panamas, Manuel Noriega, hat «Activision» im Juli 2014 verklagt. Grund auch hier: Er fühlte sich im Computergame unvorteilhaft dargestellt.
Form von Zensur
Das zuständige Gericht in Los wies die Klage aber ab. Es stellte fest, die Spiele-Macher hätten genug eigene Kreativität in die Spielfigur Noriegas fliessen lassen, so dass die Darstellung durch Meinungs- und Pressefreiheit geschützt sei. Noriegas Persönlichkeitsrechte mussten zurückstehen.
«Activisions» Anwalt – der frühere New Yorker Bürgermeister Rudy Guiliani – zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Wäre Noriega als Sieger aus dem Verfahren gegangen, so Guiliani, hätte fortan jede Figur von historischer Bedeutung verhindern können, in Games und andern kulturellen Werken wie Büchern und Filmen vorzukommen. Eine Form von Zensur, die sich nicht mit den kreativen Rechten eines Autors oder einer Autorin vertrage.