Der Tod von Michael Jackson ist nach einer Gerichtsentscheidung nicht dem Konzertveranstalter AEG Live anzulasten.
Die Geschworenen bestätigten nach einem fünfmonatigem Zivilprozess in Los Angeles zwar, dass AEG den Arzt Conrad Murray für Jackson angeheuert habe. Dabei habe der grösste Konzertveranstalter der USA aber keine Aufsichtspflicht verletzt.
Murray vor Haftentlassung
Jackson war im Juni 2009 im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis Drogen gestorben. Nur Tage später hätte eine von AEG grossangelegte Konzerttournee beginnen sollen.
Sein damaliger persönlicher Arzt, Murray, sitzt wegen fahrlässiger Tötung hinter Gittern. Er soll Jackson unter anderem Propofol als Schlafmittel gegeben haben - das Präparat ist eigentlich ein schweres Narkosemittel. Murray könnte nach zwei Jahren noch in diesem Monat aus der Haft entlassen werden.
Milliardensumme im Spiel
Jacksons Familie hatte dem Veranstalter vorgeworfen, mit Murray einen verantwortungslosen Arzt beauftragt zu haben und so mitschuldig am Tode des «King of Pop» zu sein. Die Ansprüche von Mutter Katherine und den drei Kindern Jacksons hätten sich auf eine Milliardensumme addiert.
Allerdings hätten die Anwälte der Familie drei Dinge nachweisen müssen: Zum einen, dass es wirklich AEG war, der Murray angestellt hatte. Zum zweiten, dass Murray ungeeignet war und drittens, dass AEG das bekannt war und sie ihn trotzdem anheuerten.
Abhängigkeit des Sängers nachgewiesen
Die Geschworenen befanden zwar, dass es tatsächlich der Konzertveranstalter war, der Murray anstellte. AEG sei aber nicht nachzuweisen, dass er das nicht in gutem Glauben an die Qualifikation Murrays gemacht habe.
Zudem hatten die AEG-Anwälte nachgewiesen, dass Jackson schon viel länger von dem Propofol abhängig war und ohne das Narkosemittel kaum schlafen konnte. Somit könne der Konzertveranstalter nicht für Jacksons Tod verantwortlich gemacht werden.