Ihren Anfang nahm die Geschichte Ende 2006. Eine Angestellte der Fluggesellschaft British Airways klagte gegen ihren Arbeitgeber.
Der Grund: Sie musste ihren Arbeitsplatz verlassen, weil sie sich weigerte, ihr Kreuz abzulegen oder unter der Uniform zu verstecken.
Die Frau sah ihre Religionsfreiheit verletzt. Auch, weil British Airways muslimischen Frauen oder Sikhs erlaubt, ein Kopftuch beziehungsweise einen Turban in den Farben der Uniform zu tragen.
Nachdem der Fall von den britischen Medien aufgegriffen worden war, änderte das Unternehmen seine Kleiderordnung und liess das Tragen von Kreuzen zu.
Die Klägerin kehrte an ihren Arbeitsplatz zurück. Die Fluggesellschaft weigerte sich aber, ihr für die fast fünf Monate Auszeit ihr Gehalt zu zahlen.
Alle Klagen der Frau vor Arbeitsgerichten wurden abgewiesen. Dieses Vorgehen rügte der Strassburger Gerichtshof als unverhältnismässig. Die Richter sprachen der 61jährigen nun eine Entschädigung von 2000 Euro zu.
Nicht verletzt worden ist laut Gericht aber die Religionsfreiheit einer Krankenschwester. Weil sie alte Menschen pflege, gehe der Schutz der Patienten vor. Die Patienten könnten sich bei unbedachten Bewegungen an der Kette verletzen.