Österreichs Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn ermöglichen soll. Ziel sei die Enteignung der bisherigen Eigentümerin Gerlinde Pommer.
Das Gebäude soll damit in Staatsbesitz übergehen, wie das Bundesministerium für Inneres ( BMI ) in Wien bekanntgab. Die Republik will langfristig die Kontrolle über das Haus haben, damit es nicht zu einer «Pilger- oder Gedenkstätte» für Personen wird, die «nationalsozialistischem Gedankengut verhaftet sind».
Jahrelanger Streit um das Haus
Das Innenministerium hatte das Haus, in dem Hitler am 20. April 1899 geboren wurde, seit 1972 Jahren gemietet und zu einem Behindertenheim umgebaut. Die Eigentümerin Gerlinde Pommer, deren Familie das Gebäude in der Innenstadt von Braunau seit mehr als einem Jahrhundert gehört, verweigerte aber dringend benötigte Renovierungsarbeiten. Darum steht das Haus seit 2011 leer.
Seit Jahren versuchte das Innenministerium, die Liegenschaft zu kaufen. Pommer lehnte aber mehrere Kaufangebote ab. Als letztes Mittel wird nun die Enteignung auf dem Gesetzweg angestrebt – gegen eine angemessene Entschädigung.
Zukünftige Nutzung ist umstritten
Der Umgang mit dem Haus ist auch Gegenstand einer heftigen Diskussion unter den Einwohnern von Braunau. Einige wollten es zu einem Flüchtlingsheim umnutzen, andere dort ein Museum für die Befreiung Österreichs einrichten. Manche wollte es sogar abreissen, allerdings steht das Haus als Teil der Braunauer Innenstadt unter Denkmalschutz.
Vor dem Gebäude, in dem Hitler bis zu seinem dritten Lebensjahr lebte, befindet sich ein aus dem ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen stammender Mahnstein aus Granit. Darauf steht: «Für Frieden, Freiheit und Demokratie. Nie wieder Faschismus. Millionen Tote mahnen.»