Die Ski waren in «perfektem Zustand», die Pistenmarkierung entsprach den «geltenden Normen» – weder den siebenmaligen Formel-1-Weltmeister noch andere Personen wie den Pistenbetreiber trifft eine Schuld an den verhängnisvollen Ereignissen vom 29. Dezember des vergangenen Jahres. In der Folge hat die Justiz die Untersuchungen im Fall Schumacher eingestellt.
Bange Zeit der Aufwachphase
Es gebe «kein Vergehen durch wen auch immer», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ungeachtet der Feststellungen der Staatsanwaltschaft könnte die Familie Schumacher in einem Zivilverfahren dennoch gegen mögliche, aus ihrer Sicht Mitverantwortliche an dem Unfall klagen.
Schumacher war am 29. Dezember im ostfranzösischen Skigebiet Méribel abseits der markierten Pisten gestürzt und mit dem Kopf auf einen Fels aufgeschlagen. Mit einem lebensgefährlichen Schädel-Hirn-Trauma wurde er in das Universitätsspital von Grenoble gebracht, wo er wochenlang im künstlichen Koma lag.
Inzwischen haben die Ärzte die Aufwachphase eingeleitet, die laut Schumachers Familie aber noch länger dauern kann.
Nicht zu schnell unterwegs
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Albertville hatten ergeben, dass Schumacher bei seinem Unfall drei bis sechs Meter neben der Piste gefahren war. Nach einigen Kurven stiess er gegen einen Stein, fiel nach vorne und schlug 3,5 Meter tiefer gegen einen Felsen. Sein Helm zersplitterte beim Aufprall.
Schon Anfang Januar waren die Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass Schumacher selbst nicht fahrlässig gehandelt habe. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärten sie, dass der ehemalige Rennfahrer weder zu schnell unterwegs gewesen sei, noch sein Material versagt habe oder die Unfallstelle nicht ausreichend markiert gewesen sei.