- Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen deutschen Fussball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
- Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in Teilen eingeräumt. Daraufhin wurde der Prozess bereits am ersten Tag beendet.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Metzelder musste sich verantworten, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet haben soll. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft.
Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt des Prozesses bei der Verlesung der Anklage Details. So soll der ehemalige Nationalspieler im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.
Metzelder war mit der deutschen Nationalelf 2002 Vize-Weltmeister geworden.
Anwalt erwägt Revision
Christoph Metzelders Anwalt erwägt eine Revision des Gerichtsurteils. In der Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er «für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden», sagte Ulrich Sommer unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.
Sommer sieht unter anderem die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt: «Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung.»