Ingenieur Philippe Crépellière war beruflich in den USA, als er schwere Gleichgewichts-Probleme bekam. Er suchte die nahegelegene Notfallstation auf, wo die Ärzte verschiedene Untersuchungen durchführten: 2 CTs, mehrere EKGs und mehrere Blutentnahmen für Tests im Labor. Philippe Crépellière erinnert sich an 2 CTs, darauf folgten mehre EKGs und mehrere Blutentnahmen für Tests. That‘s it. «Das ganze dauerte maximal 10 Stunden», versichert er.
Ein paar Wochen später flattert die Rechnung für den ambulanten Notfall-Aufenthalt ins Haus. Das Spital verlangt unfassbare 47‘884 Dollar. Crépellières Ehefrau Ruth Camenzind kann es kaum fassen: «Das ist reine Geldmacherei!» Allein für die zwei Computer-Tomografien des Kopfs verlangt das Spital über 18‘000 Dollar. Für die Frau, die im Gesundheitsbereich arbeitet, unmöglich: «9000 Dollar für ein CT ist jenseits von Gut und Böse. In der Schweiz kostet das rund 600 Franken.»
Überrissene Rechnungen an der Tagesordnung
Scheinbar sind solche horrenden Rechnungen keine Ausnahme. Das sagt Stephan von Büren. Der Genfer arbeitete lange in den USA als Arzt und baute dort ein Anwaltsbüro auf, welches für Patientinnen gegen überhöhte Rechnungen kämpft. Bürer sagt, der grösste Teil der Spital-Rechnungen in den USA seien fehlerhaft. «Bei amerikanischen Privatspitälern dreht sich alles ums Geld, das Patienteninteresse hat nicht immer Priorität und es gibt keine Kontrolle vom Staat.»
Aus seiner Sicht sind die Preise auf Philippe Crépellières Rechnung zwar üblich, aber: «Man muss sich dagegen wehren und einen Rabatt verlangen.» Gerade Schweizer mit ihrer obligatorischen Grundversicherung müssten schon während der Behandlung auf der Hut sein.
Philippe Crépellière schickt die Rechnung seiner Grundversicherung Sanitas. Die kann aber nur einen Teil übernehmen. Gegenüber «Kassensturz» erklärt Sanitas: «Wir dürfen – wie in solchen Fällen vom Gesetz vorgesehen – höchstens den doppelten Betrag vergüten, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.» Tatsächlich verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen dazu. Im konkreten Fall vergütet Sanitas 2133 Franken. Ein Bruchteil des geforderten Betrages.
Immerhin konnte Sanitas inzwischen eine Senkung der Rechnung auf rund 18'000 Dollar erwirken. Immer noch ein schmerzhafter Betrag für das Ehepaar, aber zum Glück machbar. Und Philippe Crépellière sieht es positiv: «Immerhin habe ich etwas gelernt. Nämlich, dass man den Versicherungsschutz genau prüfen sollte.»
Versicherungsschutz prüfen!
Und das sollte jeder tun, gerade wenn eine längere Reise ansteht. Denn horrende Spitalkosten können auch in anderen Übersee-Ländern blühen, zum Beispiel in Kanada, Japan, Australien, Neuseeland oder Zypern.
Versicherungs-Expertin Andrea Roth vom VZ Vermögenszentrum rät, sich bei Reisen ausserhalb der EU oder Efta zusätzlich abzusichern. Mit einer Heilungskosten-Versicherungen inklusive Repatriierung einer Reiseversicherung oder Krankenkasse.
Einen Vergleich dazu gibt es hier:
Tarif-Vergleich
Besonders aufpassen sollten Personen mit Vorerkrankungen. Denn solche sind oft in der Versicherung ausgeschlossen. Am besten, man fragt schriftlich bei der Versicherung nach, auch wegen möglichen Corona-Ausschlüssen, sagt Andrea Roth: «Man sollte klären, ob die aktuelle Versicherungslösung auch Risiken wie Epidemie oder Pandemie deckt. Denn es können sehr schnell hohe Kosten anfallen, wenn man zum Beispiel wochenlang auf der Intensivstation liegt.» Im schlimmsten Fall müsste der Patient die Kosten selbst tragen.