Viele Eltern fragen sich derzeit, ob sie für die zweijährige Tochter oder den 16-jährigen Sohn einen negativen PCR- oder Antigen-Test an der Grenze ins Ferienland vorweisen müssen. SRF News hat bei einigen der beliebtesten Reiseländer von Familie Schweizer nachgeschaut:
Deutschland: Ab kommenden Sonntag gelten bei der Einreise auf dem Landweg ins nordische Nachbarland keine Beschränkungen mehr. Alle, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen vor dem Abflug ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Österreich: Kinder, die unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen, sind sie bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr vom Nachweis im Sinne der 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) bei der Einreise ausgenommen.
Italien: Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das gilt auch für Kinder ab zwei Jahren.
Frankreich: Einreisende ab elf Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Gleichwertig ist ein höchstens sechs Monate alter Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion.
Spanien: Für die Einreise wird für alle Reisenden ab zwölf Jahren, die aus einem Risikoland (dazu gehört mindestens bis zum 20. Juni auch die Schweiz) kommen, ein negativer PCR- oder Antigen-Test verlangt – oder ein Nachweis, dass man seit nicht mehr als 180 Tagen genesen ist.
Portugal: Ein negativer PCR- oder Antigen-Test ist für alle Reisenden ab zwei Jahren auf das Festland erforderlich.
Kroatien: Reisende ab zwölf Jahren müssen einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies ist nicht nötig für Personen, die sich zwischen 11 und 180 Tagen vor der Abreise von einer Coronavirus-Erkrankung erholt haben.
Griechenland: Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine offizielle Genesenenbescheinigung vorlegen.
Türkei: Reisende müssen ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen: Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft), Impfnachweise oder amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate).
Schweden: Bei der Einreise nach Schweden gilt vorläufig bis zum 30. Juni 2021 für ausländische Reisende ab 18 Jahren die Pflicht zum Vorweisen eines negativen Covid-19-Tests, der maximal 48 Stunden alt sein darf.
Aber Achtung: die Einreisebestimmungen verändern sich täglich, weshalb geraten wird, sich dennoch kurz vor der Reise nochmals auf den Behörden-Seiten der jeweiligen Länder zu informieren.
Immerhin eine Sorge sind Frau und Herr Schweizer los: Bei der Rückkehr in die Schweiz sind Kinder unter 16 Jahren von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie aus einem der oben genannten Länder einreisen.