Die Verkaufszahlen von FFP2-Masken steigen derzeit in der Schweiz stark an. Der Onlinehändler Digitec-Galaxus verkaufte im Januar zwanzigmal mehr FFP2-Masken als noch im Dezember. Auch Migros und Coop stellen eine steigende Nachfrage fest.
Dabei empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit, im Alltag weiterhin Hygienemasken zu verwenden. Diese Empfehlung könne sich jedoch auch ändern, heisst es auf der BAG-Homepage weiter. Andere Länder haben bereits eine FFP2-Pflicht eingeführt für gewisse Situationen. So gilt etwa in Österreich eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen, im ÖV oder beim Arzt.
KN95-Masken sind FFP2-Masken theoretisch ebenbürtig
Wer sich im Handel nach einer FFP2-Maske erkundigt, dem werden neben FFP2-Masken auch sogenannte KN95-Masken angeboten. «Bei FFP2-Masken handelt sich um Atemschutzmasken, welche nach europäischen Vorschriften und Standards [EN 149:2001+A1:2009, Anm. d. Redaktion] hergestellt und zertifiziert werden», sagt Magrit Widmann, Dozentin für Qualitätsmanagement von Medizinprodukten an der Fachhochschule Luzern. «Bei KN95 handelt es sich um den chinesischen Standard GB 2626-2006.» Beide Standards seien von den Anforderungen theoretisch ebenbürtig.
Es gebe auch in China akkreditierte Prüflabors, welche Masken nach chinesischen oder europäischen Standards zertifizieren würden. Darum müsse eine KN95-Maske nicht per se schlecht sein. «In Europa ist aber zwingend der Einbezug einer Prüfstelle und die Nennnung des EU- oder CH-Importeurs vorgeschrieben», sagt Widmann. «Es ist daher wichtig, dass man auf diese Qualitätsmerkmale achtet.» Die Angaben müssen sowohl auf der Maske als auch auf der Verpackung angegeben sein. Ebenso müssen auf der Verpackung der Hersteller, der EU- oder CH-Importeur, ein Ablaufdatum und die Prüfnorm (EN 149) angegeben sein. Die Angaben zur Prüfstelle erkennt man an einer vierstelligen Nummer neben dem CE-Zeichen (z.B. CE-2797).
Wichtig sei dazu, dass die Angaben auf der Verpackung auch verstanden würden: Kürzlich habe sie eine Maske gesehen, auf welcher alles nur chinesisch angeschrieben gewesen war. «Das geht natürlich gar nicht», sagt Margrit Widmann von der Hochschule Luzern.