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Pfarrei ist alarmiert Luzerner Religionslehrer wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein Mann, der in einer Luzerner Gemeinde unter anderem als Religionslehrer arbeitet, ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen Kinderpornografie und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt worden.

Kinderpornografie und Verstoss gegen Waffengesetz

Der heute 41-Jährige beschaffte sich im Jahr 2015 im Internet verbotene Kinderpornografie und konsumierte diese, so der Vorwurf der Anklage. Das Kriminalgericht sprach den Mann der mehrfachen Pornografie mit Kindern schuldig, wie aus dem Urteil hervorgeht. Zudem wurde er wegen mehrfachen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Er soll ohne Berechtigung Waffen erworben und eingeführt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für seine Vergehen forderte die Anklage eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe über 18'000 Franken und einer Busse von 500 Franken. Er muss zudem die Verfahrenskosten von fast 20'000 Franken tragen. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Gericht verhängt kein Berufsverbot

Der Mann ist seit mehreren Jahren in einem Teilzeitpensum bei einer Luzerner Pfarrei als Jugendseelsorger und Religionslehrer tätig. Auf Anfrage des Regionaljournals Zentralschweiz hiess es bei der Pfarreileitung, man stehe im Kontakt mit dem Beschuldigten, habe aber noch keine Einsicht in Anklage- oder Urteilsschrift gehabt.

Bei der Pfarrei pflege man eine Nulltoleranz bei dieser Art von Vergehen. Ein Krisenmanagment-Team sei einberufen worden, dieses werde über das weitere Vorgehen befinden.

Ein Berufsverbot haben die Richter nicht erlassen. Der Verurteilte habe die Pornografie zu Hause privat und in der Freizeit konsumiert, begründete das Gericht auf Anfrage. Auch hatte die Staatsanwaltschaft kein solches Verbot beantragt.

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