Das ist neu: Gefunden wurde das kranke Pferd in Mülligen, schweizweit der erste bekannte Fall von Infektiöser Anämie bei Pferden seit 1991. Inzwischen sind keine neuen Fälle aufgetreten, schreibt der Kanton Aargau in einer Mitteilung. Man habe alle Pferde im Sperrgebiet rund um Müllingen untersucht.
Das Virus: Die Viruserkrankung kann bei so genannten Einhufern auftreten, wie zum Beispiel bei Pferden, Eseln und Maultieren. Für andere Tierarten und den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Die Konsequenz: Infizierte Tiere müssen eingeschläfert werden, so auch das erkrankte Tier in Mülligen. Die übrigen im Bestand gehaltenen Pferde werden unter Quarantäne gestellt und streng überwacht, wie das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau am Montag mitteilte.
Bei dem kranken Pferd handelte es sich, genau wie vor 26 Jahren, um ein importiertes Pferd.
Sperrgebiet Birrfeld
Die Viren der Infektiösen Anämie werden auf verschiedene Arten übertragen. Meistens geschieht die Infektion durch stechende Insekten wie Bremsen und Stechmücken, das Virus kann aber auch beim Deckakt oder durch unsaubere Spritzen übertragen werden. Laut der Tierseucheverordnung sei es deshalb notwendig, ein Sperrgebiet von 1 Kilometer um den verseuchten Bestand zu errichten.
Der kantonale Veterinärdienst hat deshalb das ganze Birrfeld zum Sperrgebiet erklärt (siehe Karte). Bisher gebe es keine Anzeichen dafür, dass sich die Krankheit bereits weiterverbreitet habe.
Im Sperrgebiet sei jeglicher Handel und Verkehr mit Pferden während 90 Tagen verboten, betont der kantonale Veterinärdienst: «Pferde und andere Einhufer dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes aus oder ins Sperrgebiet gebracht werden».
Insektenspray für Pferde «unabdingbar»
Nicht betroffen sei hingegen der Transittransport von Pferden auf der Autobahn A3.
Alle Pferde und anderen Einhufer, die im Sperrgebiet gehalten werden, können ins Freie gelassen und innerhalb des Sperrgebiets auch geritten werden, «wenn sie zuvor durch eine wirksame Insektenbekämpfung geschützt worden sind», so der kantonale Veterinärdienst weiter.
Das Auftragen von Insektensprays sei unabdingbar, um weitere Ansteckungen zu verhindern.