Der Kanton Basel-Landschaft setzt bei betagten Menschen verstärkt auf ambulante Pflege sowie neue Betreuungsformen. Der Landrat hat das neue Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) verabschiedet.
Der Entscheid fiel mit 71 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das Vierfünftel-Mehr für Gesetzesänderungen ohne Urnenabstimmung wurde damit erreicht. Bewilligt hat der Landrat damit auch zwei Millionen Franken für die Förderung von Projekten zum betreuten Wohnen und zum Aufbau einer integrierten Versorgung. Das Geld soll 2018 bis 2021 im Sinne einer Anschubfinanzierung fliessen.
Kein Kantonsgeld für neue Altersheime
Ein weiteres Kernelement der Reform ist zudem der Verzicht auf kantonale Investitionsbeiträge für Neu- und Umbauten von Alters- und Pflegeheimen. Von 2006 bis 2016 hatte Baselland dafür insgesamt 244 Millionen Franken ausgerichtet. Bis 2020 sind noch Investitionen von 69 Millionen und Abschreibungen von 17 Millionen Franken vorgesehen.
Im Wesentlichen bleiben die Gemeinden für die Betreuung im Alter zuständig und sie bekommen mehr Kompetenzen. Gemeinden müssen sich jedoch innert drei Jahren nach Inkrafttreten zu Verbundregionen zusammentun für ein gemeinsames Versorgungskonzept samt Beratung. Diese Neuregelung sorgte im Landrat für Diskussion. Als Gemeinde-Präsident von Birsfelden sah FDP-Landrat Christoph Hiltmann die Gemeinde-Autonomie in Gefahr. Er blieb mit seinen Bedenken jedoch weitgehend allein.