Es ist erst 27 Jahre her, dass im schweizerischen Eherecht der Grundsatz der Gleichberechtigung eingebracht wurde. Vor 1988 galt: Der «Ehemann ist das Haupt» der ehelichen Gemeinschaft. Laut Zivilgesetzbuch musste er für «Weib und Kind» sorgen, durfte dafür aber auch über die Wohnung – und über die Berufsausübung seiner Frau – bestimmen. Der Ehefrau hingegen wurde per Gesetz mit der Führung des gemeinsamen Haushalts beauftragt.
Heute besteht im schweizerischen Eherecht der Grundsatz der Gleichberechtigung. Es wird Schweizer Paaren zugemutet, gemeinsam herauszufinden, wie sie die Verantwortung für Haushalt, Kinder und Erwerbseinkommen aufteilen.
Ein Fünftel mit Ernährer und Hausfrau
Doch nicht ganz ein Fünftel der Paarhaushalte, nämlich 19,3 Prozent, leben noch nach dem traditionellen Familienmodell – mit dem Mann als Ernährer und der Frau als Mutter und Hausfrau. Über die vergangenen Jahre hat dieses Arrangement jedoch deutlich an Popularität eingebüsst. Gelebt wird es am ehesten im Tessin, von 25 Prozent der Paare. In den Kantonen Bern und Basel-Stadt findet es mit je 15 Prozent am wenigsten Zuspruch.
Ein Grossteil der Paare bestreitet den Unterhalt zu zweit, aber zu ungleichen Teilen – bei 43,2 Prozent bringt der Mann mit einem Vollzeitjob das Geld nach Hause, die Frau geht einer Teilzeitarbeit nach. In Obwalden machen das 45 Prozent der Paare so; auch die Kantone Jura, Aargau und Luzern sind weit vorne mit dabei. Mit 27 Prozent findet dieses Modell im Kanton Genf deutlich weniger Anklang.
Vollzeit-Vollzeit in der Romandie und den Städten
Beliebter als das traditionelle Modell ist die Vollzeit-Vollzeit-Variante: In 22,5 Prozent aller Paarhaushalte gehen beide Partner einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nach und tragen zu gleichen Teilen zum Haushaltseinkommen bei. In den Kantonen Genf und Zug ist diese Lösung mit 26 Prozent am weitesten verbreitet. Doch auch in Neuenburg, Waadt und Zürich lebt rund ein Viertel der Paare so. Am wenigsten verbreitet ist es mit 17 bis 19 Prozent in den Kantonen Uri, Appenzell-Innerrhoden und Jura.
Der vielfach als zukunftsweisendes Modell diskutierte Fall, dass beide Partner beruflich zurückstecken und beide einem Teilzeitjob nachgehen, konnte zwar deutlich zulegen – wird jedoch immer noch in nur 4,9 Prozent der Haushalte gelebt. In Obwalden kommt es mit null Prozent offenbar gar nicht an. Im Kanton Bern wird es hingegen von sieben Prozent aller Paare gelebt.