In Zürich würden Uber-Fahrer die Gäste auffordern, bei einer Kontrolle zu lügen. Dies berichtete die Nachrichtensendung «10vor10». Statt sich als Fahrgast auszugeben, sollen die Passagiere behaupten, mit dem Fahrer befreundet zu sein. Somit würde dem Fahrer keine Strafe wegen «professionellem Personentransport ohne Bewilligung» drohen. Dem Fahrgast könnte im Falle einer Lüge allerdings eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren drohen.
In Basel sei ihm kein solcher Fall bekannt, sagt Polizeisprecher Andreas Knuchel. Und vermehrt kontrolliert würden die Fahrgäste auch nicht. «Natürlich kann es sein, dass bei der Kontrolle eines Uber-Fahrzeugs die Personalien des Fahrgasts aufgenommen werden», sagt Knuchel. Die Angaben würden dann bei Bedarf für Nachfragen gebraucht. Dieses Vorgehen sei aber üblich.