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Polizeistunde wankt Schwyzer Beizen sollen länger geöffnet bleiben

Die Schwyzer Regierung unterstützt eine Initiative, die die Abschaffung der Polizeistunde fordert.

Der Schwyzer Regierungsrat will die Polizeistunde abschaffen – und empfiehlt dem Kantonsparlament darum, eine Gesetzes-Initiative der Jungen CVP anzunehmen, die genau dies fordert.

Heute ist für Gastrobetriebe im Kanton Schwyz um Mitternacht Polizeistunde. Bars und Beizen, die länger geöffnet haben wollen, müssen bei den Gemeindebehörden eine Bewilligung für eine Verlängerung beantragen. Für die Junge CVP ist klar: Die Polizeistunde ist ein «überholtes Instrument zur Überwachung der Bevölkerung».

Regierung sieht Sparpotential

Eine Abschaffung der Polizeistunde würde bedeuten, dass jeder Gastrobetrieb seine Öffnungszeiten nach seinen Bedürfnissen gestalten dürfte.

Nach Ansicht der Regierung brächte das mehr Vor- als Nachteile mit sich: Die Erfahrungen zeigten, dass die Nachtruhe-Störungen, die von Beizen ausgingen, immer seltener würden, schreibt sie – hingegen könnten mit einer Liberalisierung die Bürokratie abgebaut und Kosten eingespart werden.

Der Ball liegt nun beim Parlament

Der Kantonsrat hat nun mit Mitte Dezember Zeit, einen Beschluss zur Initiative zu fassen. Nimmt er sie mit einfachem Mehr an, muss die Regierung eine entsprechende Anpassung des Gastgewerbe-Gesetzes ausarbeiten. Dazu wird sich dann auch die Stimmbevölkerung äussern können.

So ist die Polizeistunde in der Zentralschweiz geregelt

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Nicht alle Zentralschweizer Kantone kennen einen fixen Betriebsschluss für ihre Bars und Beizen. Uri und Obwalden schafften ihre Polizeistunde bereits 1998 ab - sie gehörten damit schweizweit zu den Pionieren. Möglicherweise schliesst sich ihnen bald der Kanton Schwyz an: Eine entsprechende Gesetzesinitiative ist einereicht und wird von der Regierung unterstützt; spätestens bis Mitte Dezember 2019 muss nun das Kantonsparlament einen Beschluss dazu fassen.

Sperrstunde - aber Ausnahmen sind möglich

Die Kantone Luzern , Nidwalden und Zug dagegen halten bislang weiter an ihrer Polizeistunde fest. Allerdings sind Ausnahmen möglich. Im Kanton Nidwalden etwa dürfen Lokale an 24 Abenden pro Jahr später schliessen als gesetzlich vorgeschrieben. Und im Kanton Luzern dürfen Gastrobetriebe an gewissen Fasnachtstagen länger geöffnet haben, ohne dafür eine Bewilligung einholen zu müssen.

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